Zürcher Obergericht vertagt Entscheid zu Küsnacht-Mord
Ein heute 34-Jähriger tötete im Dezember 2014 seinen Freund im Drogenrausch. Das Zürcher Obergericht vertagte das Urteil nach dem heutigen Prozess.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Dezember 2014 hat ein heute 34-Jähriger einen guten Freund im Drogenrausch getötet.
- Heute forderte sein Verteidiger vor Gericht den Freispruch seines Mandanten.
- Das Zürcher Obergericht vertagte das Urteil nach dem heutigen Prozess.
Der 34-Jährige, der Ende Dezember 2014 im Drogenrausch einen guten Freund getötet hat, soll nach dem Willen des Staatsanwalts mit 16 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch aufgrund vollständiger Schuldunfähigkeit.
Die Verteidiger des Deutschen beantragten am Montag vor dem Zürcher Obergericht zudem, es sollten zwei zusätzliche Zeugen einvernommen werden. Am Mittwoch, 27. November, wird das Gericht einen Entscheid bekanntgeben. Ob dies die Anträge betrifft oder bereits das Urteil ist, konnte der vorsitzende Richter nicht sagen.
In der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2014 hatte der Beschuldigte in der elterlichen Villa in Küsnacht an der Zürcher Goldküste mit seinem Freund Kokain und Ketamin konsumiert. Die beiden gerieten dann in Streit.
Der heute 34-Jährige schlug dem Freund den Schädel ein, rammte ihm eine Kerze in den Rachen und erwürgte ihn. Nach der Tat rief er selbst die Polizei.
Im Gerichtssaal bat der Beschuldigte die Angehörigen des Getöteten, die in einem anderen Saal die Verhandlung per Video-Übertragung verfolgten, um Verzeihung. Er bereue zutiefst, was er getan habe.
Auch Vorwürfe sexueller Übergriffe
Zwei Monate zuvor soll er in einem Hotelzimmer in London seine Verlobte vergewaltigt und mehrfach sexuell genötigt haben. Während der Beschuldigte die Tötung eingestanden hat, distanzierte er sich am Montag entschieden von den Vorwürfen der Frau.
Das Bezirksgericht Meilen hatte den Sohn eines wohlhabenden Galeristen im Juni 2017 wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrerer Verkehrsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt. Das Gericht hielt dem Beschuldigten verminderte Schuldfähigkeit zu Gute.
Es ordnete eine strafvollzugsbegleitende Therapie an, die der Beschuldigte bereits angefangen hat. Seit seiner Inhaftierung habe er keine Drogen mehr konsumiert, sagte der Beschuldigte. Heute nehme er auch keinerlei Medikamente mehr. Er wäre motiviert für eine stationäre Massnahme, erklärte er.
Die beiden Verteidiger plädierten auf Freispruch ihres Mandanten und sofortige Haftentlassung. Zur Tatzeit habe er sich nach ausgiebigem Konsum von Kokain und dem Medikament Ketamin in einem psychotischen Rausch befunden. Für das Tötungsdelikt könne er deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.