Zürcher Polizei muss Nationalität von Straftätern weiterhin nennen
Das Bundesgericht hat einen Vorstoss, der die Nennung der Nationalitäten bei Polizeimeldungen im Kanton Zürich aufheben wollte, abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kapo Zürich muss die Nationalität des Täters bei Polizeimeldungen weiter angeben.
- Mehrere Personen verlangten die Aufhebung, weil sie zur Stigmatisierung von Gruppen führe.
- Das Bundesgericht hat diese Vorgabe jetzt aber für rechtens erklärt.
Die Zürcher Polizei-Korps müssen die Nationalität von Verdächtigen und Straftätern weiterhin angeben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass diese Vorgabe rechtens ist. Mehrere Personen hatten verlangt, dass sie aufgehoben wird.
Bei der Regelung, dass alle Zürcher Polizeien die Nationalität von Verdächtigen und Straftätern nennen müssen, handelt es sich um eine kantonale Vorgabe.
Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil jedoch fest, dass es eine solche nur dann aufhebt, wenn sie sich «jeder Auslegung entzieht», also mit übergeordnetem Recht absolut nicht vereinbar sind.
Dies ist bei der Nationalitätennennung jedoch nicht der Fall, kommt das Bundesgericht zum Schluss. Das von der Zürcher Sicherheitsdirektion angeführte Interesse an «transparenter Information» sei ein ernsthafter Grund, die Staatsangehörigkeit zu nennen, genauso wie Geschlecht und Alter. Diese Persönlichkeitsmerkmale hätten in der Gesellschaft eine gewisse vorrangige Stellung, im Unterschied etwa zur Körpergrösse.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde von mehreren Kritikerinnen und Kritikern der Regelung deshalb ab. Sie hatten rekurriert, weil die Nationalität eine «unnütze Information» sei, die dazu führe, dass stigmatisierte Personengruppen zusätzlich stigmatisiert würden.
Bundesgericht erklärt Änderung zum Papiertiger
Allerdings erringen die Kritiker ein Stück weit dennoch einen Sieg. Das Bundesgericht erklärt die Änderung im Zürcher Polizeigesetz nämlich kurzerhand zum Papiertiger – allerdings ist die Begründung dafür juristisch etwas spitzfindig.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Staatsangehörigkeit eigentlich nicht bei «Verdächtigen» oder «Tätern» angewendet werden darf, die noch nicht in einem Strafverfahren stecken. Nur bei Unfallopfern und Vermissten sei dies angezeigt.