Zürcher Sportlehrer darf trotz Mangel nicht unterrichten
Ein gebürtiger Nordmazedonier unterrichtet seit Jahren in der Schweiz. Als er an eine öffentliche Schule wechseln will, wird ihm dies verwehrt. Trotz Mangel.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Sportlehrer arbeitet seit neun Jahren an einer Zürcher Privatschule.
- Für eine öffentliche Schule reicht sein ausländisches Diplom aber nicht aus.
- Der junge Mann will nun dagegen vorgehen – ohne Erfolg.
In den ersten Kantonen hat die Schule bereits begonnen, in anderen startet sie diese oder nächste Woche. Wirklich geglückt scheint der Start ins neue Schuljahr an vielen Orten aber nicht. Denn noch immer fehlen den Schweizer Schulen hunderte Lehrerinnen und Lehrer.
Nun sorgt ein Fall für Wirbel: Ein junger Lehrer aus Zürich darf nicht unterrichten, zumindest nicht an öffentlichen Schulen. Denn der junge Mann ist bereits seit neun Jahren an einer Privatschule tätig. Als er eine Stelle bei einer öffentlichen Schule annehmen möchte, interveniert die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK).
Der Grund: Sein Diplom stammt aus Nordmazedonien. Im Juni 2021 reicht er deshalb ein Gesuch um Anerkennung seines ausländischen Sportlehrerdiploms ein, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
EDK verlangt Berufsprüfung
Drei Monate später schreibt die EDK: «Für eine Antragsberechtigung bei der EDK muss im Herkunftsland, in Ihrem Fall Nordmazedonien, eine vollumfängliche und uneingeschränkte Lehrbefähigung für die öffentliche Schule vorliegen.» Er aber verfüge nicht über die Fachprüfung «strucen ispit» – zu Deutsch: Berufsprüfung.
Für den betroffenen Sportlehrer ist dies unverständlich. Schliesslich hat er ein Universitätsdiplom, dass ihn in seinem Land als ausgebildete Lehrperson auszeichnet. Das Problem liegt seiner Meinung nach bei der EDK, die das nordmazedonischen Schulsystem nicht kenne.
Denn jenes sieht vor, dass Lehrpersonen nach ihrem Uniabschluss ein Jahr lang ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. Nach diesem Jahr müssen sie die besagte Berufsprüfung absolvieren, um eine Festanstellung zu erhalten.
Da der junge Sportlehrer aber nie in Nordmazedonien unterrichtet hat, habe er auch nie eine solche Prüfung absolviert. «Es ist also eine Prüfung, die erstens nichts mit meinem Diplom zu tun hat. Zweitens mir nichts bringt, wenn ich in der Schweiz unterrichte. Und drittens eine Prüfung, die ich gar nicht absolvieren darf», so der junge Mann.
Gleichwohl schlägt die EDK ihm vor, diese in Nordmazedonien nachzuholen. Als verheirateter Mann mit zwei Kindern ist dies allerdings keine Option. Stattdessen sucht der junge Sportlehrer Hilfe bei anderen Anlaufstellen.
Eine offizielle Einschätzung der ETH Zürich bestätigt beispielsweise, dass seine Ausbildung gleichwertig ist wie die frühere Turn- und Sportlehrerausbildung I und II an der ETH. Auch die anderen Schulen, bei denen er angestellt ist, schreiben lange Empfehlungsschreiben für ihn.
Mit all diesen Unterlagen stellte er im Dezember 2022 dann ein weiteres Gesuch. Doch die EDK hält an ihrem bisherigen Entscheid fest. Und dass, obschon sie noch immer nicht die Dokumente angeschaut haben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.