Durch die Neubewertung aller Liegenschaften aufgrund gestiegener Preise müssen Eigenheimbesitzer in Zürich ab 2027 mit höheren Steuerrechnungen rechnen.
Regierungsrat Ernst Stocker
Regierungsrat Ernst Stocker spricht an einer Medienkonferenz zur Bewertung von Liegenschaften und der Festsetzung der Eigenmietwerte, am Dienstag, 17. September 2024 in Zürich. - KEYSTONE/Michael Buholzer

Weil der Kanton Zürich alle Liegenschaften aufgrund der gestiegenen Preise neu bewertet, müssen sich Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ab 2027 auf deutlich höhere Steuerrechnungen gefasst machen. Die Regierung will deshalb eine Härtefallregelung wiedereinführen.

Auslöser der Neubewertung waren zwei Gerichtsurteile, die besagten, dass viele Liegenschaften im Kanton unterbewertet seien. Die letzte Neubewertung fand 2009 statt, seither explodierten die Preise.

So überarbeitete der Kanton die Weisung über die Bewertung der Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte. Am Dienstag präsentierte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) das Resultat.

Neue Vermögenssteuern: Schock für Hausbesitzer

Demnach sollen die Vermögenssteuerwerte um durchschnittlich 48 Prozent ansteigen, heisst es einer Medienmitteilung. Weiter steigen die Eigenmietwerte für Einfamilienhäuser im Schnitt um 11 Prozent, für Stockwerkeigentum um 10 Prozent. Die Regierung will daher eine Härtefallregelung wiedereinführen.

Kanton und Gemeinden können durch die Neubewertung mit Mehreinnahmen von je 85 Millionen Franken rechnen.

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