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Ukrainerin putzt bei Familie in Zürich und wird verhaftet

Redaktion
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Zürich,

Eine 42-jährige Ukrainerin arbeitet in Zürich ohne Bewilligung und wird festgenommen. Auf dem Revier muss sie sich komplett entkleiden.

ukrainerin
Eine Ukrainerin waren wegen mutmasslicher Schwarzarbeit verhaftet worden und wurde zur Leibesvisitation gezwungen. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Polizei erwischt eine 42-jährige Geflüchtete bei nicht bewilligter Arbeit.
  • Daraufhin erlebt die Ukrainerin einen «Alptraum» und wird verurteilt.
  • Gegen den Strafbefehl legt die Frau Einspruch ein und hofft auf Kulanz.
  • Von einer nötigen Arbeitsbewilligung habe sie nie etwas gewusst.

Geflüchteten aus der Ukraine fällt es oft schwer, in der Schweiz Arbeit zu finden. In manchen Fällen sind die Menschen sich auch gar nicht bewusst, welche Auflagen dafür erfüllt werden müssen. Dies zeigt ein Fall aus Zürich, über den die «NZZ» berichtet.

Eine 42-jährige Frau aus Odessa sollte im Auftrag einer Russin bei einer Familie am Zürichsee putzen. Als Gegenleistung würde sie ein gemeinsames Mittagessen spendiert bekommen – die beiden seien Freundinnen.

Klichberg ZH
Kilchberg ZH ist die steuergünstigste Gemeinde im Kanton Zürich. (Archivbild) - keystone

Doch diesem Vorhaben schob die Polizei innerhalb kürzester Zeit einen Riegel vor. Beamte standen vor der Tür und nahmen die Ukrainerin fest. Der Grund: Sie habe keine Arbeitsbewilligung gehabt.

Insbesondere die Behandlung durch die Polizei hat die Ukrainerin traumatisiert. Sie habe sich komplett ausziehen müssen, alle Sachen seien ihr abgenommen worden, erzählte sie dem «Blick».

Insgesamt fünf Stunden habe sie auf der Wache verbracht, um verhört zu werden: «Sie drohten mit Gefängnis, sollte ich lügen», berichtet die Ukrainerin. Als mögliche Folgen der Schwarzarbeit wurden eine Geldstrafe oder die Abschiebung genannt.

«Ich hatte Angst und war schockiert», berichtet die Festgenommene der «NZZ» von dem Erlebnis. Auf dem Polizeiposten habe sie «Gefängniskleidung» tragen müssen. Weiter sagt sie: «Sie machten aus mir eine Kriminelle.»

Ukrainerin wusste von Arbeitserlaubnis nichts

Die Polizei erklärt daraufhin gegenüber der «NZZ», dass eine «Leibesvisitation» der Gewährleistung der Sicherheit der Person diene.

Monate später erhielt die 42-Jährige einen Strafbefehl. Eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1200 Franken wurden ihr aufgebrummt.

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Die Frau beteuert, dass sie nichts von einer nötigen Arbeitsbewilligung wusste. Bei früheren Probearbeiten in Restaurants und Hotels sei dies nie zur Sprache gekommen.

Auch gegen die Russin, die Arbeitgeberin, läuft mittlerweile ein Verfahren wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung ohne notwendige Arbeitsbewilligung.

Geflüchtete haben Schwierigkeiten, Arbeit zu finden

Erst diese Woche publizierte das Statistische Amt des Kantons Zürich neue Zahlen zur Erwerbstätigkeit von Ukrainerinnen und Ukrainern. Gerade mal 27 Prozent der Geflüchteten arbeiteten demnach – im Jahr zuvor waren es noch 18 Prozent. Insgesamt leben im Kanton etwa 11'900 Menschen mit Schutzstatus S.

Im Fall der 42-jährigen Frau aus Odessa ist das letzte Wort derweil wohl noch nicht gesprochen. Mithilfe ihres Deutschlehrers hat die Frau Einsprache gegen das Urteil erhoben. Die Bestrafung sei viel zu hart und «Paragrafenreiterei», wie der Lehrer der «NZZ» erklärt. Zusammen hoffen sie auf Kulanz.

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