Geht es nach dem Verlegerverband Schweizer Medien, soll die Zustellung von abonnierten Zeitungen auch künftig zum Grundauftrag der Post gehören.
Ein Zeitungsfrühzusteller der Presto Presse-Vertriebs AG in Zug im Jahr 2019. (Archivbild)
Ein Zeitungsfrühzusteller der Presto Presse-Vertriebs AG in Zug im Jahr 2019. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verlegerverband hat auf Vorschläge einer Expertenkommission reagiert.
  • Diese will die Zustellung künftig nicht mehr zum Grundversorgungsauftrag der Post zählen.
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Die Zustellung von abonnierten Zeitungen soll auch künftig zum Grundauftrag der Post gehören. Dieser Ansicht ist der Verlegerverband Schweizer Medien. Er hat am Freitag kritisch auf Vorschläge einer Expertenkommission zu einer Postreform ab 2030 reagiert. Der Verband zeigte sich in einer Mitteilung besorgt, dass die Expertenkommission die Zeitungszustellung künftig nicht mehr zum Grundversorgungsauftrag der Post zählen will.

Die tägliche Zustellung von Printmedien sei von demokratierelevanter Bedeutung und müsse unbedingt beibehalten werden. Viele Menschen seien tagtäglich auf Informationen aus den Printmedien angewiesen.

Die Post muss heute Abonnentinnen und Abonnenten ihre Tages- oder Wochenzeitung während sechs Tagen der Woche bis spätestens um 12.30 Uhr nach Hause liefern. Im Jahr 2020 wurden 964 Millionen Exemplare durch die Post befördert. Schwergewichtig passiert dies in ländlichen Gebieten, wo es keine Frühzustellung durch Drittanbieter gibt. Verleger und Post schätzen, dass auch nach 2030 pro Jahr noch über 600 Millionen Zeitungsexemplare befördert würden.

Trotz rückläufiger Auflagen der abonnierten Zeitungen sei die Annahme falsch, dass künftig die Zustellung von gedruckten Zeitungen nicht mehr einem Bedürfnis entsprechen würde, schrieben die Verleger. Der Anteil der gedruckten Auflage sei bei den meisten Tages- und Wochenzeitungen nach wie vor deutlich höher als der Anteil digital vertriebener Exemplare.

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