Zwei Tschetscheninnen trotz Luzerner Kirchenasyl ausgeschafft

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Eine Mutter und ihre Tochter aus Tschetschenien sind heute nach Belgien ausgeschafft worden. Zuvor hatten sie Kirchenasyl in Luzern erhalten.

Katholische Kirche
Die Katholische Kirche will Opfern von jahrzehntelangem Missbrauch finanzielle Hilfe zusagen. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Katholische Kirche in Luzern gewährte zwei Tschetschenien Kirchenasyl.
  • Diese waren 2010 vor Gewalt und Misshandlung in der Familie geflohen.
  • Nun wurden die Mutter und ihre Tochter nach Belgien ausgeschafft.

Eine Mutter und ihre Tochter aus Tschetschenien, die in Luzern Kirchenasyl genossen, sind am Dienstag nach Belgien ausgeschafft worden. Gegen die erneute Rückführung hatte die Katholische Kirche Stadt Luzern am Vorabend eine Mahnwache gehalten.

Die Stadtluzerner Pfarrei St. Leodegar gewährte der 53-Jährigen und ihrer elfjährigen Tochter aus Tschetschenien Kirchenasyl. Dies um eine Überstellung nach Belgien im Rahmen des Dublinverfahrens zu verhindern.

Am Montag seien die beiden aber von der Luzerner Polizei aufgegriffen worden. Die Katholische Kirche forderte den Stopp der Ausschaffung, wie sie anlässlich der Mahnwache vor dem Polizeigebäude mitteilte.

Nach Belgien ausgeschafft

Die beiden Betroffenen seien am Dienstag in Richtung Belgien abgeflogen, teilte das Staatssekretariat für Migration (Sem) auf Anfrage mit. Die Abreise sei ohne Zwischenfälle verlaufen. Rückmeldung über die Ankunft habe man noch nicht.

Die beiden Frauen wüssten aber, dass sie in Belgien um Asyl nachsuchen können. Die belgischen Behörden werden sie in diesem Fall in die Asylstrukturen aufnehmen. Das teilte das Sem mit. Wenn jemand allerdings kein Asylgesuch stelle, sei dies nicht gewährleistet.

Gemäss Darstellung der Kirchgemeinde flohen die beiden 2010 aus Tschetschenien vor Gewalt und Misshandlung in der Familie. Ausserdem soll der Ehemann Beziehungen zu mafiaähnliche Strukturen haben. Die Frau habe sowohl einen christlichen als auch einen Muslimischen Elternteil. Über andere russische Teilrepubliken landeten Tochter und Mutter erst in Belgien, wo sie ein Asylgesuch stellten.

Dort seien sie von einem Landsmann erkannt worden, untergetaucht und in die Schweiz geflohen. Ein Asylgesuch wurde abgelehnt, wonach sie 2013 nach Deutschland reisten. Dort waren sie vier Jahre geduldet, bevor sie aus Angst vor Landsleuten abermals in die Schweiz kamen.

Kirchenasyl um Zeit zu gewinnen

2018 reisten sie freiwillig nach Belgien aus, nachdem einem erneuten Asylgesuch gemäss Vorschriften aus der Dublinverordnung nicht entsprochen wurde. Weil auch dort ihr Gesuch abgelehnt worden war, kamen sie zurück in die Schweiz nach Luzern. Dort erhielten sie Kirchenasyl und das Mädchen besuchte die Heilpädagogische Schule.

Mit Kirchenasyl soll Zeit gewonnen werden, um allfällige Widersprüche aufzuklären oder neue Tatsachen aufzuarbeiten. Die Katholische Kirche Stadt Luzern vertritt die Meinung, dass mit dem Kirchenasyl die Dublin-Überstellungsfrist abgelaufen sei. Somit müsse das im Dezember eingereichte Asylgesuch von der Schweiz geprüft werden. Im Blick auf die Situation der Tochter werde man beim UNO-Ausschuss für Kinderrechte eine Individualbeschwerde einreichen.

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