Zwei Zürcher Gefängnisse schliessen - Pöschwies wird erweitert
Die beiden Gefängnisse in Affoltern und in Horgen sollen geschlossen werden, während die Justizvollzugsanstalt Pöschwies um rund 120 Plätze erweitert wird.
Der Züricher Regierungsrat hat die Standortstrategie «geschlossener Vollzug» genehmigt. Das Amt für Justizvollzug und das Immobilienamt haben die Strategie gemeinsam erarbeitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es im Kanton Zürich bis zum Jahr 2035 rund 50 Haftplätze mehr als heute braucht. Dies ist vorwiegend im Bereich des Kurzstrafenvollzugs der Fall. Im Langstrafenvollzug dürften die bestehenden Kapazitäten hingegen ausreichen, wie es im Regierungsratsprotokoll heißt.
Zudem sollen die bestehenden Plätze in den Gefängnissen Affoltern am Albis und Horgen sowie in der Abteilung Vollzug des Flughafengefängnisses ersetzt werden. Diese würden die Flächenstandards des Bundes nur teilweise erfüllen. Auch wiesen die Anlagen bloss ein beschränktes Entwicklungspotenzial auf.
Die Gefängnisse Affoltern und Horgen, die mittelfristig umfangreich saniert werden müssten, sollen deshalb gemäss der Standortstrategie geschlossen werden. «Die anderweitige Verwendung der Gefängnisse in den Bezirksanlagen wird geprüft», heisst es im Protokoll, das in dieser Woche veröffentlicht wurde.
Im Flughafengefängnis soll die Vollzugsabteilung, die etwa die Hälfte des Angebots ausmacht, ebenfalls geschlossen werden. Dies ermöglicht, dass das auch anderen Kantonen offenstehende Platzangebot für die ausländerrechtliche Administrativhaft entsprechend erweitert werden kann.
In der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sollen demgegenüber 120 zusätzliche Plätze für den Kurzstrafenvollzug geschaffen werden. Ein späterer Ausbau auf 180 Plätze ist dabei nicht ausgeschlossen. Diese Erweiterung sei innerhalb der bestehenden Umfassungsmauer und in Anbindung an die allgemeinen Sicherheitsanlagen möglich, hiesst es im Regierungsratsprotokoll.
Der Regierungsrat hat die von den beiden Ämtern vorgelegte Standortstrategie genehmigt. Er hat die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, sie in Zusammenarbeit mit der Baudirektion umzusetzen.