Viagogo wurde vom Konsumentenschutz wegen seiner «besonders aggressiven Verkaufsmethoden» angezeigt.
Eintrittskarte
Event-Tickets (Symbolbild). - Pixabay

Der Konsumentenschutz hat Strafanzeige gegen den Ticketverkäufer Viagogo eingereicht. Der Bestellprozess manipuliert laut Konsumentenschutz die Konsumentinnen und Konsumenten und bringt sie dazu, meist überteuerte Tickets zu kaufen.

Es bestünden «besonders aggressive Verkaufsmethoden», die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstiessen, teilte der Konsumentenschutz am Dienstag mit. Deshalb habe der Konsumentenschutz eine Strafanzeige bei der Genfer Staatsanwaltschaft eingereicht. Es ist bereits die zweite Strafanzeige des Konsumentenschutzes gegen Viagogo.

Der Konsumentenschutz hat hunderte Webseiten auf manipulative Designs von Benutzeroberflächen, sogenannte Dark Patterns, untersucht. Beim Bestellvorgang auf viagogo.ch hätten die Konsumentenschützer festgestellt, dass zahlreiche Dark Patterns auf die Besucher einwirken würden.

Manipulative Hinweise auf Viagogo drängten zu einer hastigen Entscheidung. Ausserdem fehlten wichtige Informationen, insbesondere die Höhe des ursprünglichen Ticketpreises.

Konsumentenschutz fordert Gesetzesanpassungen

Nach Einschätzung eines externen Rechtsgutachtens verstossen Dark Patterns in der Schweiz nur in Ausnahmefällen wie bei Viagogo gegen geltendes Recht. In seinem Postulatsbericht vom Juni 2024 anerkenne der Bundesrat zwar die Probleme bei Dark Patterns. Er sei dennoch der Meinung, dass das bestehende UWG ausreiche, obwohl für eine Verurteilung sehr hohe Hürden bestünden. Der Konsumentenschutz fordert nun Gesetzesanpassungen.

Das Genfer Unternehmen Viagogo ist nach eigenen Angaben ein Sekundärmarkt für den Verkauf von Veranstaltungstickets. Dank der Ausnutzung des Werbealgorithmus der führenden Internet-Suchmaschine ist Viagogo weltweit bekannt.

Im Februar 2024 konnte ein sechsjähriges Verfahren mit einer Vereinbarung abgeschlossen werden, das der Westschweizer Konsumentenschutz FRC angeregt hatte. Sie umfasst einen Entschädigungsfonds in Höhe von 100'000 Franken für 807 Geschädigte.

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