Das neue EU-Waffenrecht bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von BDP-Nationalrat Martin Landolt.
Martin Landolt BDP
Nationalrat Martin Landolt, BDP GL, Präsident BDP Schweiz - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 19. Mai findet die Abstimmung zum verschärften Waffenrecht statt.
  • Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.
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Bundesrat und Parlament haben bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien der Tatsache Rechnung getragen, dass das Schiesswesen in der Schweiz eine hohe Bedeutung geniesst. Dank unbürokratischen Ausnahmeregelungen kann beispielsweise die Ordonnanzwaffe nach Dienstende weiterhin behalten werden.

Und wer als Sportschütze künftig eine halbautomatische Waffe erwerben möchte, muss entweder in einem Schützenverein sein oder den Nachweis erbringen, dass er regelmässig schiesst. Das neue Waffengesetz hat im Alltag keine oder nur sehr kleine Auswirkungen, die niemand ernsthaft als Schikane, Bevormundung oder Entwaffnung bezeichnen kann. Der Fortbestand des Schweizer Schiesswesens sichergestellt.

Schweiz entscheidet

Zudem zeigt gerade das aktuelle Referendum, dass die direkte Demokratie gewährleistet wird. Es gibt kein «EU-Diktat», und es wird auch in Zukunft kein solches geben. Denn das letzte Wort hat stets das Schweizer Stimmvolk.

Angst kontrollieren

Da die aktuelle Revision bei nüchterner Betrachtung aber schlichtweg kein Problem darstellt, wird mit diesem Referendum das Pulver sprichwörtlich zu früh verschossen. Denn wer sich Sorgen über allfällige spätere Verschärfungen macht, sollte sich auch ein Referendum für später aufheben. Die aktuelle Revision rechtfertigt diesen Widerstand in keiner Art und Weise. Das Referendum ist nichts anderes als eine Reaktion auf geschürte Ängste, für die es aber keine real existierenden Gründe gibt. Niemand wird «entwaffnet».

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