Martin Landolt äussert sich zum EU-Rahmenabkommen

Martin Landolt
Martin Landolt

Bern,

Das Thema EU-Rahmenabkommen bewegt diese Woche die Schweiz. Ein Kommentar von BDP-Nationalrat Martin Landolt.

Martin Landolt BDP
Nationalrat Martin Landolt, BDP GL, Präsident BDP Schweiz - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Rahmenabkommen sorgt für heftige Reaktionen.
  • Schweizer Politiker äussern sich in der Rubrik «Stimmen der Schweiz» dazu.

Die Schweiz liegt im Herzen Europas. Die ausgeprägte wirtschaftliche und gesellschaftliche Vernetzung mit unseren europäischen Nachbarn charakterisiert und begleitet unser Land seit Jahrhunderten. Unsere Souveränität hat sich stets auch über Offenheit und Solidarität definiert.

Königsweg gewählt

Nach dem EWR-Nein im Jahr 1992 hat die Schweiz den bilateralen Weg eingeschlagen und ihn zum „Königsweg“ erklärt. Entsprechende Vertragspakete wurden verhandelt, verabschiedet und vom Schweizer Stimmvolk abgesegnet. Einige dieser Abkommen haben sich bewährt, einige werden kritisiert. Andere tragen vielleicht den zwischenzeitlichen Entwicklungen nicht mehr ausreichend Rechnung und müssten überarbeitet werden. Und es wurden neue Bereiche identifiziert, die ebenfalls einer vertraglichen Regelung bedürfen. Das alles zeigt, dass der bilaterale Weg nicht einfach nur ein gesammeltes Werk von Verträgen ist, sondern vielmehr als Konzept verstanden werden muss. Als zukunftsfähiges Konzept unserer Beziehung zur Europäischen Union. Denn die Alternativen heissen entweder Isolation oder EU-Beitritt. Wer das verhindern will, muss sich vehement gegen die schleichende Erosion des bilaterales Wegs wehren.

Grundstein legen

Das institutionelle Rahmenabkommen kann einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des bilateralen Wegs leisten und gleichzeitig eine Grundlage für weitere wichtige Abkommen bilden. Bei der Aushandlung dieses Abkommens wurden einige Ziele erreicht, bei anderen mussten Kompromisse eingegangen werden.

Volk entscheidet

Zweifellos wird der Bundesrat noch mit verschiedenen zusätzlichen Erläuterungen und Präzisierungen mehr Vertrauen schaffen müssen. Und er sollte den Dialog mit dem Stimmvolk ermöglichen. Wenn nämlich der Bundesrat das Abkommen unterzeichnet, wird der direktdemokratische Prozess ausgelöst, eine Volksabstimmung und vorgängig eine breite Debatte ermöglicht. Dank der Referendumsfähigkeit hat das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort - und damit das Sagen. Das ist gut so. Denn in der gesamten Weiterentwicklung des bilateralen Wegs ist die Gewährleistung der direkten Demokratie von zentraler Bedeutung und nicht verhandelbar.

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