Anwältin des Schweizers geht in die Gegenoffensive in Marokko

Noëlle Steiner
Noëlle Steiner

Genève,

Gestern wurde Kevin Z. in Marokko zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seine Anwältin will nun Berufung einlegen und erzählt Nau von den Verhältnissen im Gefängnis.

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Gefängnis-Urteil zum Mord der beiden Backpackerinnen. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 26-jähriger Genfer wurde in Marokko zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Seine Anwältin will Berufung einlegen und fordert die Überführung in die Schweiz.

Am Donnerstag wurde der Schweizer Kevin Z. in Marokko zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht wirft ihm vor, drei Mördern den Umgang mit Waffen und das Verschlüsseln von Nachrichten beigebracht zu haben.

Der Prozess mit insgesamt 24 Angeklagten dreht sich um zwei im Dezember ermordete skandinavische Touristinnen. Drei Männer hatten die Tat gestanden und erhielten nun gestern die Todesstrafe.

Kevin Z. schläft auf Gefängnisboden

Gegenüber Nau erklärt seine Anwältin Saskia Ditisheim: «Mein Mandant muss auf dem Gefängnisboden schlafen. Er darf nur einmal in der Woche einen kurzen Spaziergang in einem kleinen Büro machen.»

Prozess Marokko Doppelmord Schweizer
Saskia Ditisheim, Anwältin von Kevin Z., bezeichnet die Höhe der Haftstrafe als «unverhältnismässig»- - Screenshot/SRF

Sie habe nach dem gestrigen Prozess nun zehn Tage Zeit, um Berufung einzulegen, und werde dies auch tun. «Und wir werden dann zudem die Überführung in die Schweiz fordern.»

Unterstützung durch EDA

Unterstützung erhält sie durch das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA). Dieses sei laut Ditisheim dazu verpflichtet, eine faire Verhandlung im Ausland durchzusetzen.

Gegenüber «10vor10» erklärte die Anwältin gestern, dass die Haftstrafe «unverhältnismässig» und der Prozess «unfair» gewesen seien. Der wegen «Gründung einer terroristischen Organisation» verurteilte schweizerisch-spanische Doppelbürger beteuert weiterhin seine Unschuld.

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