Drei Jahre für den pädophilen Basler Sekundarlehrer

Das Urteil ist gefällt. Der Basler Sekundarlehrer, welcher über Jahre kinderpornographisches Material erschlichen hatte, muss drei Jahre hinter Gittern.

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Im Kinderpornografie-Fall von Basel wurde der angeklagte Sekundarlehrer zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Strafverteidigung nimmt Stellung. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Basler Sekundarlehrer erschlich 50'000 Fotos und Videos von Kindern.
  • Zu diesem Zweck gab er sich von 2003 bis 2013 in Foren als junges Mädchen aus.
  • Nun wurde er zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei Jahre davon bedingt.

Er wusste als Lehrer genau, wie er junge Schüler erreichte. Ein Basler Sekundarlehrer holte sich über Chatforen kinderpornografisches Material. Ganze 10 Jahre lang. Dafür wurde er nun verurteilt.

Nach dem zweitätigen Prozess hat das Strafgericht Basel-Stadt den Sekundarlehrer zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei Jahre davon bedingt. Zudem wird ihm ein Verbot für fünf Jahre ausgesprochen, das ihm den regelmässigen Kontakt mit Kindern unter 16 Jahren untersagt.

Auch muss er für die Verfahrenskosten von fast 78'000 Franken aufkommen. Strafverteidiger Silvio Bürgi hält fest, «dass das Urteil des Gerichts weit unter den überrissenen Anträgen der Staatsanwaltschaft liegt.»

Dies sei positiv zu werten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 6 1/4 Jahren verlangt.

Sekundarlehrer gab sich unter falschem Namen aus

Geholt hatte sich der Lehrer das Material zwischen Januar 2003 und Oktober 2013. Indem er sich auf Online-Chats mit falschem Namen ausgab, erschlich er sich 50'000 Fotos und 4'000 Videos von jungen Buben.

Das kinderpornografische Material wurde beim Angeklagten sichergestellt. Brisant: Unter den Kindern sollen sich auch eigene Schüler des Seklehrers befunden haben.

Immer gleiches Vorgehen

Der Angeklagte soll sich immer an dasselbe Muster gehalten haben. Er hat sich online als Mädchen ausgegeben und sein Alter seinem Gegenüber angepasst. Für seine falsche Identität habe er Foto- und Nacktaufnahmen dreier nicht ermittelter Mädchen missbraucht. Gemäss Anklageschrift habe er diese vermutlich im Internet gefunden.

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