BFU will Fussgänger vor E-Trottinett, Hoverboard und Co. schützen

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Bern,

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ist gegen eine erweiterte Zulassung elektrisch angetriebener Trendfahrzeuge wie E-Trottinett, Stehroller oder Hoverboard für den Strassenverkehr. Die BFU will vor allem Fussgänger und Velofahrer vor Konflikten schützen.

Mit einem Hoverboard unterwegs auf einer Strasse - die BFU warnt davor, Hoverboards und ähnliche Geräte im Strassenverkehr zu nutzen. (Archivbild)
Mit einem Hoverboard unterwegs auf einer Strasse - die BFU warnt davor, Hoverboards und ähnliche Geräte im Strassenverkehr zu nutzen. (Archivbild) - sda - Keystone/DPA dpa/A4544/_SWEN PFÖRTNER

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute dürfen in der Schweiz nur wenige fahrzeugähnliche Elektrogeräte auf den öffentlichen Verkehrsflächen fahren, etwa bestimmte E-Trottinetts und Stehroller.

Die meisten elektrisch angetriebenen Trendfahrzeuge sind jedoch ausschliesslich auf privatem Grund zugelassen.

Mit dem zunehmenden Marktangebot ist auch der Ruf laut geworden, die rechtlichen Anforderungen an diese Elektrogeräte herabzusetzen und so die Verkehrszulassung zu erleichtern.

Nach Ansicht der BFU würde dies aber das Konfliktpotenzial auf den entsprechenden Verkehrsflächen erhöhen. So müssten sich mehr Verkehrsteilnehmer die gleiche Verkehrsfläche teilen, heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag.

Die Trendfahrzeuge unterschieden sich auch in ihrer Fortbewegungsdynamik von den anderen Verkehrsmitteln. Dies wäre insbesondere auf den Fussverkehrsflächen gefährlich ist, auf denen auch Kinder und ältere Menschen unterwegs seien; sie wiesen eine erhöhte Verletzlichkeit auf.

Doch auch auf der Veloinfrastruktur müsste mit einer Zunahme an kritischen Verkehrssituationen gerechnet werden, da dort schon heute neben den Velos immer mehr langsame und schnelle E-Bikes fahren.

Aufgrund dieser Sicherheitsüberlegungen spricht sich die BFU dafür aus, die Zulassung elektrisch angetriebener Trendfahrzeuge weiterhin restriktiv zu handhaben.

Die heute für den Strassenverkehr zugelassenen Geräte fallen in die Kategorie der Motorfahrräder, für sie gelten aber die gleichen Verkehrsregeln wie für Velofahrer. Die geltenden Bestimmungen seien komplex und enthielten viele Ausnahmen, schreibt die BFU. Aus ihrer Sicht sei deshalb eine Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen notwendig.

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