BGH entscheidet in Nachbarschaftsstreit über nachträgliche Wärmedämmung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe ein Urteil über die nachträgliche Wärmedämmung eines Hauses.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohnungsbaugesellschaft ist der Ansicht, dass der Nachbar dies hinnehmen müsse - das will dieser aber nicht..
Geklagt hat eine Wohnungsbaugesellschaft, die findet, dass ihr Mehrfamilienhaus nicht mit vertretbarem Aufwand von innen gedämmt werden kann und daher von aussen gedämmt werden muss. Da das Haus aber direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück steht, würde die Dämmung diese Grenze überschreiten. (Az. V ZR 115/20)
Die Wohnungsbaugesellschaft ist der Ansicht, dass der Nachbar dies hinnehmen müsse - das will dieser aber nicht. Vor dem Amtsgericht Köln hatte die Klage der Gesellschaft Erfolg. In der Berufung vor dem Landgericht wurde sie aber abgewiesen, woraufhin der Fall vor den BGH ging. Die Immobiliengesellschaft beruft sich auf das nordrhein-westfälische Landesrecht, das eine grenzüberschreitende Dämmung in einigen Fällen erlaubt. Nun muss der BGH entscheiden.