SIX will GAM wegen Verstössen gegen Standards sanktionieren

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Zürich,

Die Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX will Sanktionen gegen GAM. Grund dafür ist der Jahresabschluss 2017 des Schweizer Vermögensverwalters.

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Der Vermögensverwalter GAM soll den Jahresabschluss 2017 nicht korrekt vollzogen haben. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SIX will den Vermögensverwalter GAM wegen des Jahresabschluss 2017 sanktionieren.
  • Der Vermögensverwalter ist damit nicht einverstanden.
  • Die Holding der GAM habe eine Finanzverbindlichkeit nicht richtig erfasst.

Die Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX will den Vermögensverwalter GAM aufgrund eines nicht korrekten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sanktionieren. Der Vermögensverwalter ist damit nicht einverstanden.

SIX vermutet Verstössen gegen Standards

Die SIX Exchange Regulation stellt der Sanktionskommission der SIX Group einen Sanktionsantrag gegen die GAM Holding. Sie vermutet Verstösse im Jahresabschluss 2017 gegen den angewandten Rechnungslegungsstandard IFRS, wie sie gestern Mittwoch mitteilte.

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Der Schweizer Börsenbetreiber SIX will die GAM wegen des Jahresabschluss 2017 sanktionieren. - Keystone

Konkret sieht sie eine Finanzverbindlichkeit der von GAM im Jahr 2016 übernommenen Cantab Capital Partners LLP falsch dargestellt. Der Vermögensverwalter habe es unterlassen, diese zu schätzen sowie zum Erwerbszeitpunkt und an den nachfolgenden Bilanzstichtagen als Finanzverbindlichkeit zu erfassen.

Wegen dieser Mängel ist die Börsenstelle der Ansicht, dass die Verbindlichkeiten in der Bilanz von GAM unterbewertet sind. Ausserdem soll ein möglicherweise wesentlicher Neubewertungseffekt nicht in der Erfolgsrechnung erfasst worden sein.

GAM hält an Konzernrechnungen fest

Das Unternehmen sieht das offenbar ganz anders. Man sei mit der Ansicht der SIX nicht einverstanden und halte an den veröffentlichten Konzernrechnungen fest. Dies steht in einer gleichzeitig veröffentlichten Stellungnahme des Vermögensberaters. Aus diesem Grund erhob das Unternehmen Einwände gegen den Sanktionsantrag.

Sollte SIX recht behalten, müsste das Unternehmen beim nächsten konsolidierten Jahresabschluss die finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert neu bilanzieren. Des Weiteren müssten die betroffenen historischen Vergleichswerte angepasst werden. Auswirkungen auf den Cashflow habe diese buchhalterische Angelegenheit jedoch nicht, heisst es.

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