Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (9.00 Uhr) in zwei Fällen mit den Rechten von Bankkunden.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe - dpa/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Fall klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen Regelungen bei einer Sparkasse, die je nach Kontomodell für die Auszahlung von Bargeld am Schalter ein Entgelt von einem oder zwei Euro vorsehen..
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Der BGH prüft zum einen, ob Banken für Barauszahlungen am Schalter Gebühren erheben können. Zudem verhandeln die Bundesrichter über die Klagen gegen die Kündigung von Sparverträgen. Wann die Urteile fallen, ist unklar. (Az. XI ZR 768/17 und XI ZR 345/18)

In einem Fall klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen Regelungen bei einer Sparkasse, die je nach Kontomodell für die Auszahlung von Bargeld am Schalter ein Entgelt von einem oder zwei Euro vorsehen. In dem zweiten Rechtsstreit wollen Kunden den Fortbestand von Sparverträgen erreichen, die eine Sparkasse wegen der niedrigen Zinsen gekündigt hatte.

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