Bundesregierung befragt 1800 Unternehmen zu Einhaltung der Menschenrechte
Die Bundesregierung befragt 1800 Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte in ihren weltweiten Lieferketten.
Das Wichtigste in Kürze
- Teilnahme ist freiwillig - Ergebnisse sollen in Regierungsberatungen einfliessen.
Der Fragebogen mit der Aufforderung zur Teilnahme wurde am Montag per E-Mail verschickt, wie das Auswärtige Amt in Berlin mitteilte. Ein Sprecher sprach zwar von einer «nachdrücklichen» Aufforderung, letztlich ist die Teilnahme aber freiwillig und eine Nicht-Teilnahme nicht mit Sanktionen verbunden.
Der Aussenamts-Sprecher sprach von einer «Chance für die deutsche Wirtschaft, ihr Engagement für die Menschenrechte darzustellen». Im Frühjahr 2020 soll die Befragung wiederholt und danach ein Endbericht mit den Ergebnissen veröffentlicht werden. Die Umfrage erfolge im Einklang mit wissenschaftlichen Standards und sei «in dieser Breite weltweit einmalig», hiess es weiter.
«Der Bericht wird eine wesentliche Grundlage für die Beratung der Bundesregierung darüber sein, ob und gegebenenfalls welche weiteren Massnahmen ergriffen werden, um den Menschenrechtsschutz im wirtschaftlichen Kontext zu stärken», sagte der Sprecher. Bereits nach der nun angelaufenen ersten Befragungsrunde soll es einen Zwischenbericht geben, nach 2020 sind weitere Erhebungen geplant.
Gefragt wird unter anderem, welche Grundsätze die Unternehmen ihren wirtschaftlichen Aktivitäten mit Blick auf Menschenrechte zugrunde legen und ob dies auch für Tochterunternehmen und Kooperationspartner gilt. Auskunft soll auch zu diesbezüglichen Massnahmen und Wirksamkeitskontrollen sowie möglichen Wiedergutmachungen bei Verstössen erteilt werden. Gefragt wird zudem nach Ansprechpartnern für Beschwerden und deren Erreichbarkeit für Betroffene.
An deutschen Unternehmen gibt es immer wieder Kritik, nicht genug gegen Menschenrechtsverletzungen bei der Produktion ihrer Waren zu tun. Anfang Juli hatte die Organisation Oxfam deutschen Supermarktketten vorgeworfen, «Leid, Ausbeutung und Diskriminierung» seien in ihren Lieferketten weiterhin an der Tagesordnung. Auch wenn sich viele deutsche Unternehmen selbst zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verpflichten, gilt dies häufig nicht für Subunternehmen und Zulieferer.