CS-Notübernahme: Aufarbeitung im Parlament und vor Gericht
Die Untersuchungen zur CS-Krise durch die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) und die juristischen Auseinandersetzungen sind in vollem Gange.
Bei der Aufarbeitung der CS-Krise sind alle Augen auf die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) gerichtet. Diese wird die Ergebnisse ihrer Arbeiten allerdings erst Ende Jahr vorlegen. Aber auch die juristische Aufarbeitung der Notrettung wird weiterhin zu reden geben. Die im vergangenen Juni eingesetzte PUK mit je sieben Mitglieder von National- und Ständerat soll laut ihrem Auftrag die Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse und der UBS untersuchen.
Sie will aber auch die Vorgeschichte ab dem Jahr 2015 einbeziehen. Hatte sie ursprünglich ihre Anhörungen bis zur Frühjahrssession abschliessen wollen, so hat sie die Veröffentlichung eines Schlussberichts inzwischen auf Ende 2024 verschoben.
PUK: 15 Sitzungen bereits abgehalten
Insgesamt hat die PUK bis im Februar bereits 15 Sitzungen abgehalten und dabei Exponenten der in die CS-Krise involvierten Behörden angehört, also des Eidgenössischen Finanzdepartements, der Finanzmarktaufsicht Finma und der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Auch CS-Vertreter wie etwa der letzte Verwaltungsratspräsident Axel Lehmann oder CEO Ulrich Körner sollen laut Medienberichten bereits Aussagen vor der Kommission gemacht haben.
Medial in die Kritik geraten waren im Nachgang zur CS-Krise alle involvierten Behörden, also Finma, SNB und auch das EFD und ihr früherer Vorsteher Ueli Maurer. Aber auch die Zusammenarbeit der Behörden wurde teilweise als nicht optimal kritisiert. Dass die Nervosität vor dem PUK-Bericht hoch ist, zeigte auch die Tatsache, dass die Rücktrittsankündigung von SNB-Chef Thomas Jordan von Anfang März in mehreren Medien sofort damit verknüpft wurde – was Jordan allerdings klar zurückwies.
«Too Big to Fail»-Regulierung auf dem Prüfstand
Bereits im April wird aber zunächst die mit der CS-Krise auf den Prüfstand gestellte «Too Big to Fail»-Regulierung in den Fokus rücken. Im Nachgang zur CS-Krise hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Gesamtevaluierung des Regelwerks in Aussicht gestellt. Deren Ergebnisse sollen nun im anstehenden Bericht des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken unterbreitet werden. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, warum die Behörden die Lösung der CS-Übernahme wählten und nicht eine Sanierung gemäss TBTF-Regeln.
Aufgearbeitet wird der CS-Notverkauf weiterhin auch vor Schweizer Gerichten. International im Fokus steht dabei das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, wo Beschwerden im Namen von Tausenden von Anlegerinnen und Anlegern gegen die Wertloserklärung der sogenannten AT1-Anleihen im Zuge der CS-Notübernahme im Gesamtwert von rund 16 Milliarden Franken eingelegt haben. Den juristischen Weg beschritten haben auch zahlreiche ehemalige CS-Aktionärinnen und -Aktionäre, die mit den finanziellen Konditionen der Übernahme nicht einverstanden sind.
Sie fordern nun vor dem Handelsgericht Zürich von der UBS eine bessere Entschädigung für ihre CS-Anteile. Im Rahmen der behördlich verfügten Übernahme entschädigte die UBS die Aktionäre mit eigenen Aktien im damaligen Wert von insgesamt drei Milliarden Franken. Das war weniger als die Hälfte des letzten CS-Börsenwerts unmittelbar vor der Übernahme-Ankündigung.