Ebay-Verkäufer müssen bei jährlichen Massenversteigerungen Umsatzsteuer zahlen
Wer jedes Jahr hunderte von Waren auf Ebay versteigert, muss Umsatzsteuer bezahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesfinanzhof: Steuer muss aber differenziert berechnet werden.
Dabei wird der Umsatz aber nicht nach dem Verkaufspreis bemessen, sondern nach dem Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis, erklärte der Bundesfinanzhof in München am Donnerstag. Er hob ein Urteil des hessischen Finanzgerichts in Kassel auf, das den Steueranspruch nun neu berechnen muss. (Az. V R 19/20)
Geklagt hatte eine Ebay-Verkäuferin, die bei Haushaltsauflösungen Gegenstände kaufte und diese in den Jahren 2009 bis 2013 bei 3000 Ebay-Versteigerungen weiterverkaufte. So erzielte sie Einnahmen von 380.000 Euro. Der Bundesfinanzhof erklärte, dass bei fehlenden Aufzeichnungen über die Käufe die Steuer geschätzt werden könne.