Ehemalige Bank Cler Aktionäre sollen abgefunden werden
Nach der Übernahme durch die Basler Kantonalbank werden sämtliche Aktien der Bank Cler für kraftlos erklärt. Die Inhaber erhalten eine Barabfindung.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Inhaberaktien der Bank Cler werden Anfang April von der SIX Swiss Exchange genommen.
- Die Inhaber erhalten eine Barabfindung von 52 Franken pro Aktie.
Die nach der Übernahme durch die Basler Kantonalbank noch im Umlauf befindlichen Inhaberaktien der Bank Cler AG werden per 1. April 2019 von der SIX Swiss Exchange genommen.
Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat sämtliche Aktien, die sich noch im Publikum befinden für kraftlos erklärt. Das teilte die Bank Cler am Montag mit. Dieses Urteil sei am 21. März 2019 rechtskräftig geworden.
Die Inhaber der kraftlos erklärten Bank Cler Aktien sollen unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot der Basler Kantonalbank vom 2. August 2018 eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von 52 Franken je Aktie erhalten.
Damit könnten die Aktien per 1. April 2019 endgültig von der SIX dekotiert werden. Der letzte Handelstag der Bank Cler Aktien sei der 29. März 2019.