Finanzaufsicht Bafin will gegen Greensill-Prüfer vorgehen
Greensill beantragte am 8. März 2021 einen Insolvenzschutz. Die Bafin will nun gegen deren Abschlussprüfer vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bafin zweifelt, dass die Prüfung der Greensill Bank korrekt abgelaufen sei.
- Greensill hat zu Beginn der Woche ein Insolvenzschutz beantragt.
- Die Finanzaufsicht will nun gegen den Abschlussprüfer der Bank vorgehen.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin will im Fall der in Turbulenzen geratenen Greensill Bank gegen deren Abschlussprüfer vorgehen. Grund ist ein möglicher Mängel bei der Abschlussprüfung durch die Stuttgarter Gesellschaft Ebner Stolz. Die Bafin wolle nun ein Verfahren bei der zuständigen Aufsichtskommission APAS anregen. Das berichtete die «Wirtschaftswoche» am Donnerstag.
Die Behörde habe erhebliche Zweifel, dass die Prüfung der Bank korrekt abgelaufen sei, schrieb das Magazin unter Berufung auf Insider.
Existenz verbuchter Forderungen konnte nicht nachgewiesen werden
Bei einer weiteren Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfung KPMG habe die Existenz zahlreicher verbuchter Forderungen aber nicht nachgewiesen werden können. Die Bafin äusserte sich nicht zu dem Bericht. Die Apas bestätigte, die Finanzaufsicht habe ihr am Donnerstag eine Mitteilung «mit Bezug zur Greensill Bank AG übermittelt». Einzelne Verfahren kommentiere sie nicht weiter.
Ebner Stolz erklärte, man äussere sich nicht zu laufenden Prüfungsmandaten. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen stehe in Kontakt mit allen beteiligten Behörden. Es habe eine Kooperation im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten angeboten, hiess es. «Weder die verantwortlichen Prüfer noch Ebner Stolz als Unternehmen sind in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen beschuldigt.»
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Greensill Bank
Die Bafin hatte die Bremer Tochter des britisch-australischen Finanzkonglomerats Greensill vergangene Woche für den Kundenverkehr geschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Greensill Bank AG, die Bafin hatte zuvor Strafanzeige gestellt. Dem Vernehmen nach geht es um den Vorwurf der Bilanzfälschung.
Die Greensill Bank ist nach Einschätzung der Bafin aller Voraussicht nach kein Fall für eine Bankenabwicklung. «Wenn von einem Institut keine systemische Gefährdung ausgeht, findet ein Marktaustritt ohne Anwendung der Abwicklungsinstrumente statt.» Das sagte Bafin-Exekutivdirektor Thomas Pötzsch dem «Handelsblatt».