E-Scooter dürfen in Frankreich bald nicht mehr auf dem Gehweg gefahren werden.
Mit dem E-Scooter unterwegs
Mit dem E-Scooter unterwegs - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkehrsministerin reagiert auf Boom der Miet-Roller.
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Verkehrsministerin Elisabeth Borne kündigte am Samstag in einem Interview eine Neuregelung an, die im September in Kraft tritt. Diese sieht Geldstrafen für jeden vor, der auf dem Bürgersteig mit einem der elektrisch angetriebenen Kleinroller oder einem ähnlichen Gefährt unterwegs ist.

Borne sagte der Tageszeitung «Le Parisien», E-Scooter dürften künftig nur noch auf der Strasse oder auf Radwegen unterwegs sein. Bei Verstössen droht ein Bussgeld von 135 Euro. Damit solle dafür gesorgt werden, «dass Fussgänger nicht länger gegen Häuserwände gedrückt werden», sagte Borne. Ausgenommen sind lediglich Menschen, die ihren Roller mit abgeschaltetem Motor schieben. Die Regelung gilt auch für ähnliche Gefährte, etwa Segways und Monowheels.

Den Boom der Miet-Rollerin Frankreich bekommen derzeit vor allem die Menschen in Paris zu spüren. Seit der Einführung im vergangenen Jahr sind dort bereits rund 15.000 Roller verschiedener Firmen unterwegs, bis zum Jahresende soll ihre Zahl auf 40.000 steigen. Borne sprach von einer «sehr schnellen und ein wenig anarchischen» Entwicklung.

Unternehmen wie Lime, Bird oder Uber stossen mit ihren E-Scootern derzeit in viele Städten auf grosses Interesse, lösen aber auch Kritik aus. In Peru wurden die Roller nach einem schweren Unfall unlängst auf Bürgersteigen und in Fussgängerzonen verboten.

In Deutschland hatte die Bundesregierung Anfang April den Weg für E-Scooter freigemacht. Der Bundesrat muss der entsprechenden Verordnung aber noch zustimmen. Vorgesehen ist, dass Scooter mit einer Geschwindigkeit ab zwölf km/h auf Radwegen und Radstreifen fahren sollen, Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter zwölf km/h hingegen auf Gehwegen.

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