Gericht entscheidet: Lohndumping Vorwurf ist zulässig
Die Lohndumpingvorwürfe an den Besitzer des Schlosses Sonnenberg in Stettfurt TG sind gerechtfertigt. Schlossherr Christian Baha hat sich gegen die Anschuldigungen gewehrt und die Gewerkschaft verklagt. Das Gericht stellt sich auf die Seite der Gewerkschaft, die Klage wird abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lohndumpingvorwürfe gegen den Schlossbesitzer Christian Baha sind zulässig. Das entscheidet das Frauenfelder Bezirksgericht.
- Die Gewerkschaft Unia wirft Baha vor, er habe osteuropäische Bauarbeiter zu schlechten Konditionen beschäftigt.
- Christian Baha ist Östereichischer Multi-Millionär. Vor zehn Jahren hat er das Schloss oberhalb von Stettfurt TG gekauft.
Die Gewerkschaft Unia hat gewonnen. Zumindest in erster Instanz. Im Rechtsstreit um die Lohndumpingvorwürfe im Fall vom Schloss Sonnenberg hat die Gewerkschaft einen ersten Sieg errungen. Weil ihm die Gewerkschaft Lohndumping vorgeworfen hat, klagte Schlossherr Christian Baha.
Die Geschichte ist lang und kompliziert, der dazugehörige Rechtsstreit zäh. Um sie zu verstehen muss man zurückblicken. Vor zehn Jahren hat der Östereichische Investmentmanager und Multimillionär Christian Baha das Schloss Sonnenberg gekauft. Er will es sanieren und beginnt mit den Arbeiten. Die gehen aber schleppend voran. Immer wieder stehen sie auch ganz still.
Dann schaltet sich die Unia ein. Sie wurde über schlechte Arbeitsbedingungen und zu tiefe Löhne informiert. Um zu protestieren gestaltet die Unia ein Flugblatt. Es zeigt Schlossherr Baha als Karrikatur und wirft ihm Lohndumping und Gratisarbeit vor. Christian Baha wehrt sich und klagt. Das Gericht entscheidet zu Gunsten der Gewerkschaft, die Klage wird abgewiesen.
Das Urteil des Frauenfelder Bezirksgerichts ist erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig. Trotzdem ist die Freude bei der Unia gross. Das Video-Interview zeigt, was der Teilsieg für die Gewerkschaft bedeutet.