Gericht lehnt Einspruch gegen Abtrennung von Verfahren gegen Winterkorn ab
Das Wichtigste in Kürze
- Abtrennung des Verfahrens habe Prozessbeginn gegen Mitangeklagte ermöglicht.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig erklärte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Braunschweig für unzulässig, wie das Gericht am Mittwoch erklärte. In der vorvergangenen Woche hatte in Braunschweig ein Strafprozess gegen vier damalige Führungskräfte des VW-Konzerns begonnen, auch Winterkorn ist in dem Verfahren angeklagt.
Aus gesundheitlichen Gründen war das Verfahren gegen Winterkorn jedoch abgetrennt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass Winterkorn aufgrund einer Operation nur «wenige Tage» verhandlungsunfähig gewesen sei. Das Gericht entschied jedoch, dass die Dauer der Verhandlungsunfähigkeit nicht belastbar vorhergesagt werden könne. Ohne die Abtrennung des Verfahrens gegen Winterkorn hätte auch der Verhandlungsbeginn gegen die vier Mitangeklagten auf unabsehbare Zeit verschoben werden müssen.
Die Entscheidung der zuständigen Wirtschaftskammer, das Verfahren gegen Winterkorn abzutrennen, «beruhe auf einer umfassenden und sorgfältigen Ermessensausübung, die Ermessensfehler nicht erkennen lasse». Lediglich die Abtrennung des Verfahrens habe den Prozessbeginn gegen die vier Mitangeklagten ermöglicht, erklärte das Gericht.