Das Bundesverwaltungsgericht stuft die Vergleichsplattform Comparis als Versicherungsvermittler ein. Damit gibt es der Finma Recht.
Comparis
Der Online-Vergleichsdienst Comparis. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vergleichsplattform Comparis wurde als Versicherungsvermittler eingestuft.
  • Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Urteil eine Einschätzung der Finma.
  • Die Seite vergleicht nicht nur Leistungen, sondern empfiehlt den Nutzern auch Angebote.
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Die Online-Vergleichsplattform Comparis ist aufgrund der von ihr angebotenen Leistungen als Versicherungsvermittlerin einzustufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Plattform muss sich deshalb ins Register für ungebundene Versicherungsvermittler eintragen lassen.

Auf der Website von Comparis können Nutzer nicht nur verschiedene Versicherungslösungen miteinander vergleichen. Durch Weiterklicken haben sie auch die Möglichkeit, direkt eine Offerte bei einer Versicherung zu bestellen.

Seit dem 1. Juli 2023 erfolgt die Bestellung der Offerten zwar formal über die Comparis-Schwesterfirma Optimatis. Der Knopf für die Bestellung befindet sich nun auf einem visuell abgetrennten Bereich der Optimatis. Aber weiterhin auf der Comparis-Seite.

Die Tätigkeiten der Schwesterunternehmen sind laut Gericht wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig. Optimatis könne Internet-Nutzern das Einholen der Versicherungsofferten nur anbieten, wenn deren Interesse vorher durch das Vergleichsportal Comparis geweckt worden sei. Zudem würden die Provisionen der Versicherungsunternehmen nur fällig, wenn die Nutzer über den Link der Optimatis Versicherungen bestellen würden.

Comparis kritisiert unlautere Konkurrenz von Google

Für den Comparis-Konzern stellen diese Provisionen einen erheblichen Teil des Gewinns aus der Geschäftstätigkeit dar. Das Bundesverwaltungsgericht urteilt deshalb, dass die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) das Unternehmen im September 2023 zu Recht als Versicherungsvermittlerin eingestuft hat.

Weil sich Comparis nicht offen zu Bindungen an bestimmte Versicherungsunternehmen bekenne, gelte sie als eine sogenannte ungebundene Versicherungsvermittlerin. Das Unternehmen müsse deshalb der Anordnung der Finma nachkommen und ein Gesuch um Eintragung ins Register für ungebundene Versicherungsvermittler stellen.

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Comparis akzeptiert das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, wie das Unternehmen in einer Stellungnahme mitteilte. In einem Communiqué liess es allerdings Kritik am Urteil durchscheinen.

«US-Giganten wie Google sind nicht durch die Finma reguliert. Sie können dadurch auch künftig rasch auf Kundenbedürfnisse reagieren», liess sich Verwaltungsratspräsident Richard Eisler zitieren. Dagegen könnten Schweizer Unternehmen durch die «Regulierungsbürokratie» benachteiligt werden.

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