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Holcim legt Rekurs gegen französische Anklage in Syrien-Affäre ein

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Frankreich,

Holcim wehrt sich in der Syrien-Affäre des französischen Zementkonzerns Lafarge, mit dem die Schweizer 2015 fusioniert haben.

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Der Zuger Baustoffkonzern Holcim. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Dies gab Holcim am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP bekannt.

Holcim wehrt sich in der Syrien-Affäre des französischen Zementkonzerns Lafarge, mit dem die Schweizer 2015 fusioniert haben. Das Unternehmen hat nun Rekurs eingelegt, nachdem das Berufungsgericht in Paris Mitte Mai die Anklage gegen Lafarge wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» in Syrien bestätigt hatte.

Holcim hatte bereits am 18. Mai angekündigt, vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen zu wollen. Denn der Konzern lehne die Entscheidung des Berufungsgerichts in Paris «entschieden ab».

Lafarge bleibt wegen dieser Vorwürfe und der Gefährdung des Lebens anderer im Rahmen der Fortsetzung der gerichtlichen Ermittlungen angeklagt, hatte das Berufungsgericht entschieden. Damit hatten die Ermittler den Antrag auf Aufhebung der Anklage gegen Lafarge abgelehnt.

Im Rahmen der bereits im Juni 2017 eröffneten Untersuchung wird der damals zweitgrösste Zementkonzern der Welt verdächtigt, 2013 und 2014 über die Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria (LCS) fast 13 Millionen Euro an terroristische Gruppen, darunter den sogenannten Islamischen Staat (IS), sowie an Mittelsmänner gezahlt zu haben.

Damit wollte Lafarge den Betrieb seiner Zementfabrik während des Bürgerkriegs in Syrien aufrechterhalten. Lafarge soll zudem Zement aus dem syrischen Werk an den IS verkauft haben, um von der Terrorgruppe im Gegenzug Rohstoffe für den Betrieb der Zementproduktion zu beziehen.

Die gerichtliche Auseinandersetzung dazu zieht sich seit Jahren hin: Im Jahr 2019 hatte das Pariser Berufungsgericht eine entsprechende Anklage zum Vorwurf der «Komplizenschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit» fallen gelassen. Dagegen reichten in der Folge verschiedene Organisationen mit Erfolg Berufung ein. Im September 2021 hob der Kassationsgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts auf.

Das Kassationsgericht hob indes im September auch die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, die Anklage wegen «Gefährdung des Lebens anderer» aufrechtzuerhalten. Beide Fragestellungen wurden an das Berufungsgericht zurückgewiesen, welches Ende März 2022 eine weitere Anhörung mit mehr als 100 Nebenklägern durchgeführt hat. Hauptklägerin ist die französische Generalstaatsanwaltschaft.

Da die Urteilsfrist in Strafsachen acht bis zwölf Monate beträgt, wird es laut einer Gerichtsquelle wahrscheinlich frühestens Ende des Jahres zu einer Anhörung kommen.

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