Immobilienbesitzer profitieren stärker von tiefen Zinsen als Mieter

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Zürich,

Der Kauf und Besitz von Wohneigentum lohnt sich. Gemäss einer Studie des Vergleichsdienstes MoneyPark profitieren Immobilienbesitzer vom Tiefzinsumfeld.

Mietzins
Gemäss einer Studie des Vergleichsdienstes MoneyPark profitieren Immobilienbesitzer massiv vom Tiefzinsumfeld. Mieter profitieren hingegen nicht vom Tiefzinsumfeld. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mietpreisindex steigt kontinuierlich an.
  • Massgebend für die Entwicklung der bestehenden Mietpreise ist der Referenzzinssatz.

Der Kauf und Besitz von Wohneigentum lohnt sich mehr denn je. Gemäss einer Studie des Vergleichsdienstes MoneyPark profitieren Immobilienbesitzer massiv vom Tiefzinsumfeld. Mieter profitieren hingegen nicht vom Tiefzinsumfeld.

Mietpreisindex steigt an

Ein Blick auf den Mietpreisindex bestätigt diese Einschätzung. Verglichen mit dem Durchschnittssatz für Hypotheken, steigt der Mietpreisindex kontinuierlich an.

Massgebend für die Entwicklung der bestehenden Mietpreise ist der Referenzzinssatz. Jener wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) anhand des von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechneten Durchschnittssatz für Hypotheken festgelegt.

Seit gut zwei Jahren verharrt der Referenzzinssatz auf dem gleichen Niveau von 1,5 Prozent. Dieser Zins ist ein volumengewichteter Mischsatz zwischen Bestandes- und Neuhypotheken. Daher sinkt dieser Wert im aktuellen Zinsumfeld laufend.

Referenzzinssatz muss nicht gesenkt werden

Das BWO legt den Referenzzinssatz in Viertelprozenten fest und rundet dabei kaufmännisch. Daher ist der jüngste Rückgang des Durchschnittssatzes auf 1,43 Prozent zu gering, als dass der Referenzzinssatz gesenkt werden müsste.

Erst wenn der Wert unter 1,38 Prozent sinke, werde das BWO den Referenzzins um einen Viertelprozentpunkt reduzieren. «Selbst beim anhaltend tiefen Hypothekarzinsniveau wird es noch einige Zeit dauern, bis das BWO die nächste Reduktion vornimmt», sagt Heitmann.

Mieter könnten Senkung des Mietzinses verlangen

Wenn eine Anpassung nach unten eintritt, können Mieter grundsätzlich eine Senkung des Mietzinses verlangen. Doch Herr und Frau Schweizer seien vielfach zu bequem. Gemäss einer Studie von MoneyPark forderten lediglich 41 Prozent der Befragten in den letzten drei Jahren eine Mietzinsreduktion.

Ein Grund dafür könnte sein, dass eine Mietzinsreduktion explizit beim Vermieter beziehungsweise bei der Hausverwaltung beantragt werden muss. Doch diese sind nicht gezwungen, die Reduktion vollständig weiterzugeben. Veränderungen der Unterhaltskosten oder ein Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise können einer Mietzinssenkung gegenübergestellt werden.

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