Kabinett beschliesst staatliches Tierwohllabel ab 2023 für Schweine
Ab dem kommenden Jahr soll eine staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gelten - zunächst für Schweinefleisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Kritik von Tierschützern und Bauern gleichermassen .
Das Kabinett beschloss am Mittwoch den nötigen Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). Tierschützer kritisierten die Kriterien als zu schwach, zudem sei das Label nicht umfassend genug. Auch die Bauern waren unzufrieden. Özdemir sprach dennoch von einem «guten Tag» für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Zukunft der Tierhaltung.
Mit dem Label wird eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere eingeführt, von denen sie gewonnen wurden. Die Lebensmittel müssen dann gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und hierzulande an Verbraucher verkauft werden. Derzeit gibt es zwar bereits eine Vielzahl an Kennzeichnungen - ein einheitliches und verpflichtendes Label fehlt aber.
Vorgesehen ist nun ein fünfstufiges Label mit verschiedenen Haltungsformen von Stallhaltung über Freilandhaltung bis hin zur Haltung nach Biostandards. Die Haltungsform muss gut sichtbar angebracht werden, es soll ausserdem Behördenkontrollen geben. Das Ganze soll zunächst für Schweinefleisch im Handel gelten - weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh und Geflügel sollen ebenso folgen wie andere Vermarktungswege, etwa die Gastronomie, sowie verarbeitete Produkte.
Der Gesetzentwurf wird nun der EU zur Notifizierung vorgelegt, anschliessend starten die Beratungen in Bundesrat und Bundestag.
Der Deutsche Tierschutzbund bezeichnete den Entwurf als «Enttäuschung». Die Kriterien seien zu schwach und entscheidende Bereiche wie Transport und Schlachtung blieben unangetastet, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch). «Ob und wenn ja in welchem Zeitraum andere Tierarten berücksichtigt werden sollen, ist unklar», beklagte er. Das Label sei ein «Etikettenschwindel».
Besonders problematisch sei grundsätzlich die Einstufung «Stall»-Haltung. Das suggeriere «Bauernhofidylle», bedeute für die Schweine jedoch ein Leben auf Spaltenböden in engen Produktionsstätten und mit künstlichem Licht und Luftzufuhr. Diese Haltungsform müsse «mit einem Ablaufdatum versehen werden».
Der Bauernverband begrüsste das geplante Gesetz im Grundsatz, kritisierte aber die Ausgestaltung und sprach von «Schwachstellen und Lücken». So sei die Sauenhaltung nicht berücksichtigt und betäubungslos kastrierte Ferkel könnten so «weiter aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden dennoch das Tierwohllabel erhalten», erklärte Bauernpräsident Joachim Rukwied. Er warnte zudem vor «noch mehr unnützer Bürokratie für unsere Betriebe».
Nicht zuletzt sei der Anwendungsbereich nicht weitreichend genug gestaltet, fuhr der Bauernverband fort. Verarbeitete Ware, Grossverbraucher und Gastronomie müssten rasch mit einbezogen werden. Zwingend notwendig sei neben der Haltungskennzeichnung ausserdem auch eine Herkunftskennzeichnung.