Keine Grossaktionäre für Schmolz + Bickenbach
Das Wichtigste in Kürze
- Die Übernahmekommission verhindert eine Kapitalerhöhung der Schmolz + Bickenbach.
- Sie verhindert mit einem Entscheid die ausreichende Beteiligung von Grossaktionären.
- Schmolz + Bickenbach reichte kurz darauf Beschwerde bei der Finma ein.
Kaum war der Entscheid gefallen, reichte Schmolz + Bickenbach auch schon Beschwerde bei der Finanzmarktaufsicht Finma ein. Die Übernahmekommission UEK verhindert eine Kapitalerhöhung des Unternehmens. Dafür untersagt es die ausreichende Beteiligung von Grossaktionären.
Dasselbe Urteil sprach die Bundesbehörde auch für ein ähnliches Gesuch der Liwet Holding. Dies ist ein weiterer Aktionär des Speziallangstahlproduzenten. Dieser ist überzeugt davon, dass ohne diese Aktienbeteiligungen das Fortbestehen des Unternehmens gefährdet ist.
Wie die Zeitung «Finanz und Wirtschaft» berichtet, gleichen die finanzielle Situation sowie die Ertragslage einem Desaster. Somit erhöhe der Entscheid der UEK nun auch das Insolvenzrisiko. Bereits am heutigen Montagmorgen verzeichnete die Aktien von Schmolz + Bickenbach ein Minus von rund 4 Prozent.