Kompromiss bei Prämienentlastungsvorlage scheint in Reichweite

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Bern,

Die zuständige Nationalratskommission spurt beim Ausbau der Prämienverbilligungen auf die Linie des Ständerats ein.

Krankenkassen
Der Nationalrat möchte das System der Prämienverbilligungen ausbauen - und stellt sich damit gegen den Ständerat. (Themenbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ausbau der Prämienverbilligungen befindet sich auf der Zielgerade.
  • Kantone sollen einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten aufwenden.
  • Diese beziehen sich auf die obligatorische Grundversicherung für die Prämienverbilligung.

Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen schloss sich die SGK-N bei den Mindestbeträgen dem Ständerat an. Sie bezeichnete dies selbst als «grossen Schritt» in Richtung Kompromiss beim indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP.

Kommt der Antrag der Kommission im Rat durch, würde dies Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken für die Kantone bedeuten. In der letzten Runde hatte der Nationalrat beschlossen, über zwei Milliarden Franken von Bund und Kantonen für zusätzliche Prämienverbilligungen auszugeben. Davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.

Alternativvorschlag einer Kommissionsminderheit

Auf dem Tisch liegt noch ein alternativer Vorschlag einer Kommissionsminderheit. Demnach müssten Bund und Kantone die Prämienverbilligungen für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen separat finanzieren. Gleichzeitig würde der Maximalbetrag für die restliche Prämienverbilligung gesenkt. Sodass die Kantone zwischen 5 und 7 Prozent der OKP-Bruttokosten dafür aufwenden müssten.

Analog dazu würde der Bundesbeitrag von heute 7,5 auf 7 Prozent der OKP-Bruttokosten reduziert. Die Mehrkosten werden auf 691 bis 808 Millionen Franken für die Kantone und 1,1 Milliarden Franken für den Bund beziffert.

Versicherte sollen höchsten zehn Prozent ihres Einkommens abgeben

Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats sieht einen Mindestbetrag von 5 bis 7,5 Prozent für die Kantone vor. Und würde zu etwa 494 Millionen Mehrkosten für die Kantone führen. Die Beratungen zum indirekten Gegenvorschlag und der Prämienentlastungsinitiative sollen während der kommenden Herbstsession abgeschlossen werden.

Die Prämienentlastungsinitiative der SP verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen – der Bund zu mindestens zwei Dritteln.

Kommentare

User #5785 (nicht angemeldet)

@2522 Stimmt nicht deine Aussage

User #1889 (nicht angemeldet)

Nein, das war nicht Frau Dreyfuss. Sie hat damals das Gesetz ganz anders vorgelegt mit einer Obergrenze von 8% Prozent des Einkommens und viel höherer Prämienverbilligung als Ausgleich wegen den Kopfprämien. Es war das mehrheitlich bürgerliche Parlament welches dies alles zusammen gestrichen hat, was die Prämienzahler entlasten würden. Und Sie scheinen zu vergessen , dass es davor kein Obligatorium gab und wir heute Zustände wie in USA hätten ohne das KVG. Weil sich nur eine KK leisten könnte wer reich ist und die KK Kranke Menschen nicht aufnehmen und versichern mussten. Sich vielleicht informieren bevor sie Unwahrheiten schreiben. Es sind übrigens die Kantone die auf Kosten der Prämienverbilligung sparen zu und die Gelder beim Bund nicht abholen und es ist die bürgerliche Mehrheit die verhindert das bei der Pharma und den KK gespart wird. Sie lehnten auch eine Lohnobergrenze für KK Bosse ab.

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