Meisterpflicht gilt wieder für Handwerker wie Raumausstatter und Böttcher
Für Handwerke wie Raumausstatter, Holzspielzeugmacher und Böttcher gilt künftig wieder die Meisterpflicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Bundestag beschliesst Wiedereinführung für zwölf Berufe.
Der Bundestag stimmte am Donnerstag für die Wiedereinführung dieser Pflicht für insgesamt zwölf Berufe. «Sie wird die Qualität, die duale Berufsausbildung und die Qualifizierung im Handwerk fördern und die Zukunft der Betriebe gewährleisten», erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Meisterpflicht bedeutet, dass ein entsprechender Betrieb nur mit einem Meistertitel geführt werden darf. Grundsätzlich unterliegt ein Handwerk dieser Pflicht dann, wenn es sich um eine «gefahrgeneigte» Tätigkeit handelt und eine Regelung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Darüberhinaus soll die Reglementierung zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes beitragen. Die Neuregelungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart waren, sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden.
Die Zulassungspflicht wird laut Bundestagsbeschluss für folgende Handwerke wieder eingeführt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Ferner gilt die Meisterpflicht künftig wieder für Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller.