Meyer Burger: GV lehnt Kapitalerhöhung für Mitarbeiterbeteiligung ab
An der Generalversammlung von Meyer Burger wurde die Erhöhung des Kapitals für Mitarbeiterbeteiligungen relativ knapp abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Meyer Burger AG tagte kürzlich die Generalversammlung.
- Diese nahm die meisten Anträge des Verwaltungsrates an.
- Doch die Kapitalerhöhung für Mitarbeiterbeteiligungen scheiterte.
Kürzlich fand die ordentliche Generalversammlung von dem auf Solarzellen und Solarmodule spezialisierten Schweizer Unternehmen Meyer Burger statt.
Dabei wurde laut der Wirtschaftsagentur AWP über eine Erhöhung des bedingten Kapitals für Mitarbeiterbeteiligungen abgestimmt. Konkret ging es um eine Kapitalerhöhung des bestehenden Aktienkapitals um 5 Prozent.
Mit 60,9 Prozent Ja-Stimmen wurde das Quorum knapp nicht erreicht. So heisst die Anzahl Stimmen, die in einem bestimmten Kontext erforderlich ist, damit eine Abstimmung ihre Gültigkeit erlangt. In diesem Fall betrug sie 66 Prozent.
In einer Mitteilung schrieb das Unternehmen, dass der Verwaltungsrat dieses Resultat bedauere. Anders sieht es mit den restlichen Anträgen des Verwaltungsrates aus: Diese wurden allesamt angenommen.