Schweizer Technologie: Verwirrung um «Professional Bachelor/Master»
Schweizer Technologie: Die Schaffung neuer Titel, wie «Professional Bachelor/Master» auf Niveau der Höheren Berufsbildung führen in die Irre.
Das Wichtigste in Kürze
- Swiss Engineering empfiehlt die Ablehnung von Titeläquivalenz für die Höhere Berufsbildung
- Hauptrisiko ist die Vermischung der Titel an de Hoch- und Fachhochschulen.
Swiss Engineering setzt sich für den Schutz der tertiären Titel «Bachelor und Master» für seine Mitglieder ein. Die Annahme der Motion «Titeläquivalenz für die Höhere Berufsbildung» würde einen bedauerlichen Präzedenzfall schaffen. Sie verlange eine gesetzliche Verankerung neuer Titel, noch bevor die Ergebnisse der im Bericht des Staatssekretariats für Bildung (SBFI) erwähnten Analyse vorliege.
«Wir hoffen, dass der Ständerat die am 6. März 2023 zur Abstimmung angesetzten Motion ablehnen wird.». Sagen die Zentralvorstandsmitglieder von Swiss Engineering, die die Meinung der Ingenieur:innen im Verband vertreten.
Weshalb die Motion abgelehnt werden muss
Warum die gesetzliche Verankerung der «entlehnten» Titel aus der Welt der Hochschulen (HF) «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der Berufsbildung abgelehnt werden sollen? Zu den Hintergründen nimmt Swiss Engineering Stellung:
- Das Hauptrisiko besteht in der Vermischung von Titeln der Berufsbildung und der Hochschulen, insbesondere der Fachhochschulen (FH). Die FH bieten praxisorientierte Studiengänge und berufsqualifizierte Abschlüsse an.
Die Hochschulen hingegen arbeiten seit Jahren im Auftrag der Politik. Der Bundesrat stimmt dieser Argumentation in seiner Stellungnahme zu. Zudem äussert er sich zur unerwünschten «Akademisierung» der höheren Berufsbildung.
- Der Titel «Bachelor» und «Master» sind hochschulrelevante Abschlüsse. Diese wurden vor über 20 Jahren im Rahmen der Bologna-Prozesse in Europa, auch in den Schweizer Hochschulen eingeführt. Für den Titel muss im Rahmen einer dreistufigen Studienstruktur (Bachelor – Master – Doktorat) ein klar definiertes Studienvolumen erreicht werden. Die HF-Ausbildung ist nicht Teil des Bologna-Prozesses.
- Für die Zulassung zum Bachelorstudium an einer Schweizer Hochschule wird grundsätzlich ein Maturitätsabschluss auf Sekundarstufe II vorausgesetzt. Das entspricht der Berufsmaturität, gymnasialen Maturität oder Fachmaturität.
- Der akademische Wert der jeweiligen Titel würde zu einer Verwirrung führen. Ein HF-Titel ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zugang zu einer FH-Bachelorausbildung. Dies, wobei ein Teil der Ausbildung als äquivalent anerkannt wird.
So könnte der Titel HF den Namen «Professional Bachelor» tragen. Gleichzeitig könnte er aber den Zugang zu einem Bachelor im Sinne des Bologna-Prozesse ermöglichen.
- Die Hochschulbildung mit Bachelor- oder Masterabschluss basiert auf der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Dozierenden. An den Fachhochschulen (FH) verbindet sich diese Ausbildung mit einer hohen Praxisnähe und Arbeitsmarktorientierung. Dadurch unterscheidet sich die Hochschulbildung grundlegend von der höheren Berufsbildung.
- Die in Deutschland verwendeten Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» stellen im europäischen Vergleich eine Ausnahme dar. In allen anderen europäischen Ländern werden diese akademischen Titel nur für Hochschulabschlüsse verwendet. Eine Öffnung für die gesamte höhere Berufsbildung würde zudem keinesfalls eine bessere Anerkennung garantieren.
Der Zentralvorstand von Swiss Engineering hat nach einem Vernehmlassungsverfahren mit den Mitgliedern von Swiss Engineering eine Stellungnahme verfasst.