Ein Skoda-Kunde ist mit einer Schadenersatzklage im VW-Dieselskandal gescheitert.
Büste der Gerechtigkeitsgöttin Justitia
Büste der Gerechtigkeitsgöttin Justitia - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Skoda-Importeur kann Wissen der VW AG nicht zugerechnet werden.
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Das Wissen der VW AG könne einem Importeur von Neuwagen der Marke Skoda nicht ohne Weiteres zugerechnet werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Es wies deshalb die geltend gemachten Schadenersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung oder Täuschung ab. Skoda ist eine VW-Konzerntochter. (Az. 13 U 136/18)

Der Kläger verlangte laut Gericht Schadenersatz wegen des in seinem Neuwagen eingebauten Dieselmotors. Der Käufer machte geltend, dass eine unzulässige Software zur Regulierung der Stickoxidwerte eingebaut worden sei. In erster Instanz lehnte bereits das Landgericht Darmstadt die Klage ab. Die dagegen eingelegte Berufung hatte keinen Erfolg vor dem Oberlandesgericht.

Das beklagte Unternehmen müsse sich nicht das behauptete Wissen der VW AG über den Dieselmotor zurechnen lassen, stellte das OLG fest. Der Umstand, dass die beteiligten Gesellschaften in einem Konzern verbunden seien, reiche für sich genommen für eine Wissenszurechnung nicht aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.

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