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Swiss Life muss Verfahrenskosten übernehmen

Anna Baumert
Anna Baumert

Zürich,

Das Obergericht hat entschieden, dass Swiss Life die Verfahrenskosten für den jahrelangen Rechtsstreit mit Manor übernehmen muss.

Swiss Life.
Das Logo des Lebensversicherers Swiss Life. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mietgericht trat im Januar 2017 nicht auf das Mieterstreckungsbegehren der Manor ein.
  • Die Vermieterin Swiss Life muss dennoch die Verfahrenskosten übernehmen.

Ende Januar musste Manor aus den Räumlichkeiten an der Zürcher Bahnhofstrasse ausziehen. Auf das Erstreckungsbegehren von Manor trat das Mietgericht nicht ein. Dennoch muss die Vermieterin Swiss Life «Top Online» zufolge 100'000 Franken Kosten übernehmen. Hinzu kommt eine Entschädigung an Manor in Höhe von 180'000 Franken.

Swiss Life wehrte sich vor Obergericht gegen diesen Entscheid. Dieses bestätigte jedoch das Urteil. Nun fallen zusätzlich noch 12'000 Franken Kosten für das Verfahren am Obergericht an.

Diese sollen zu fünf Sechsteln von der Vermieterin und zu einem Sechstel von Manor getragen werden. Zudem müssen weitere 5000 Franken Entschädigung an Manor entrichtet werden.

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