Thelesklaf: Grosse Geldwäscher bleiben häufig unangetastet
Die Schweizer Geldwäscherei-Abwehr ist nach Meinung von Daniel Thelesklaf, bis letzten Juni oberster Geldwäschereibekämpfer des Bundes, nicht effizient.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz werde gegen die Geldwäscherei nur das absolute Minimum unternommen.
- Der ehemalige oberste Geldwäschereibekämpfer sieht Handlungsbedarf.
«Wenn es um Geldwäscherei geht, wird in der Schweiz stets nur das absolute Minimum umgesetzt, das man aufgrund von Druck aus dem Ausland zwingend machen muss». Dies sagte der frühere Leiter der Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) in einem Interview in den Tamedia-Zeitungen von Montag.
Für einen Autokraten, der die Rechtshilfe unterbinden könne, sei die Schweiz eines der sichersten Länder für sein Geld. Denn ohne Rechtshilfe eines Staates könne die Schweiz keine Gelder einziehen.
Verurteilungen wegen Geldwäscherei vor allem bei kleinen Fällen
Ein Regime kontrolliere auch das Justizsystem. Es werde nicht mögliche Beweise für Korruption in die Schweiz schicken, wenn eigene Leute in den Fall verwickelt seien. «Aber ohne Beweise können die Schweizer Staatsanwälte die Geldwäscherei nicht verfolgen. Der Fall wird eingestellt.»
Bei Verurteilungen wegen Geldwäscherei handle es sich vor allem um Kleinstfälle. «Die grossen Geldwäscher bleiben häufig unangetastet», sagte Thelesklaf.
Der Bund und die drei Kantone Zürich, Genf und Tessin hätten 2015 zusammen 190 Millionen Franken beschlagnahmt. Im selben Jahr meldeten die Banken aber 25-mal mehr verdächtige Vermögen, nämlich 4,8 Milliarden Franken, so Thelesklaf.
Seit 2016 meldeten sie sogar zwölf bis 17 Milliarden Franken pro Jahr. «Die Schweizer Behörden können also nur einen winzigen Bruchteil der gemeldeten Gelder einziehen.»
«Es braucht eine Beweislastumkehr»
Thelesklaf fordert daher eine Beweislastumkehr. «Wenn der Sohn eines Ministers aus einem korrupten Land 50 Millionen in die Schweiz bringt, und das auch noch versteckt hinter Offshore-Firmen, dann müssen wir sagen können: Bitte beweis uns, dass du dieses Geld legal erworben hast.»
Und wenn er den Beweis nicht erbringen könne, «müssen wir das Geld einziehen und ein Geldwäschereiverfahren führen können - auch ohne vorherige Verurteilung wegen einer kriminellen Vortat.» Grossbritannien und Deutschland etwa setzten dieses Instrument bereits ein, sagte Thelesklaf.