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Ständerat gegen strengere Regeln für Anwälte bei heiklen Geschäften

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Bern,

Am Donnerstag hat der Ständerat dem angepassten Gesetz gegen Geldwäscherei zugestimmt. Anwälten sollte damit strengere Sorgfaltspflicht aufgelegt werden.

Der Ständerat will das Geldwäschereigesetz nicht auf Anwälte ausweiten. (Symbolbild)
Der Ständerat will das Geldwäschereigesetz nicht auf Anwälte ausweiten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem angepassten Gesetz gegen die Geldwäscherei hat der Ständerat am Donnerstag zugestimmt.
  • Die Verschärfung der Sorgfaltspflicht für Anwälte wurde jedoch gestrichen.

Der Ständerat hat am Donnerstag dem angepassten Gesetz gegen Geldwäscherei zugestimmt. Der Bundesrat wollte damit unter anderem Anwältinnen und Anwälte an strengere Sorgfaltspflichten binden. Doch genau diese Verschärfung hat der Ständerat gestrichen.

Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Sorgfaltspflichten im Geldwäschereigesetz von Finanzintermediären und Händlern auf Personen auszuweiten. Personen welche Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts.

Die Schweiz sei das Muster bei der Geldwäschereibekämpfung

Die Mehrheit des Ständerats erachtet dies jedoch als unnötig. Die Schweiz sei international der «Musterknabe der Geldwäschereibekämpfung», sagte Beat Rieder (CVP/VS), Präsident der Rechtskommission. Die Bekämpfung der Geldwäscherei funktioniere auch ohne diesen Passus sehr gut.

Schlupfloch für Anwälte muss geschlossen werden

Eine Minderheit sah dies anders – allen voran Daniel Jositsch (SP/ZH), der selber als Anwalt tätig ist. Im Schutzdamm des sauberen Finanzplatzes in der Schweiz dürfe es kein Leck geben. Das Schlupfloch für Anwältinnen und Anwälte gelte es mit der Anpassung zu schliessen.

Es sei zumutbar, diese Berufsgruppe dem Gesetz zu unterstellen. Dies, weil nur jene Anwältinnen und Anwälte mit gewisser Nähe zu Finanzintermediären betroffen seien. Die klassische Anwaltstätigkeit sei ausgenommen.

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Finanzminister Ueli Maurer spricht an einer Pressekonferenz in Bern, übertragen vom Schweizer Radio und Fernsehen. - Keystone

Finanzminister Ueli Maurer nahm die Aussicht, dass das Parlament die geplante Verschärfung ablehnt, ziemlich locker. «Wir kommen dann einfach in ein paar Jahren wieder damit. Dies, wenn der Punkt international wieder als Lücke definiert werden wird», sagte er. Jetzt sei zentral, dass das Gesetz überhaupt durchkomme.

Der Nationalrat war im Frühling nicht auf die Vorlage eingetreten. Grund war die umstrittene Bestimmung zu den Anwältinnen und Anwälten.

FATF stiess auf Mängel in Schweizer Praxis

Anlass für die Verschärfung sind die «Panama Papers», mit welchen Steuervermeidung und Geldwäscherei im grossen Stil aufgedeckt wurden. Auch mit Schweizer Beteiligung. Die internationale Geldwäschereibehörde FATF stellte daraufhin bei der Schweizer Praxis Mängel fest. Ebenso gab sie die Empfehlung ab, die Regeln gegen Geldwäscherei zu verschärfen.

Die vorberatende Kommission des Ständerats war demgegenüber wegen der Praktikabilität und des administrativen Aufwands sehr skeptisch, wie Rieder sagte. Der Ständerat kürzte daraufhin die Aufbewahrungsfrist für allfällige Belege von zehn auf fünf Jahre. Er hoffe, dass der Nationalrat diese Bestimmungen ebenfalls noch überarbeite.

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