Tornos-Busse wegen Verstössen bei Rechnungslegung rechtskräftig
Der Entscheid des SIX-Schiedsgerichtes über eine Busse gegen Tornos in Höhe von 300'000 Franken ist rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Tornos muss die Busse in Höhe von 300'000 Franken definitiv zahlen.
- Eine Beschwerde des Unternehmens wurde durch das Bundesgericht abgewiesen.
Tornos muss eine Busse wegen der Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften definitiv zahlen. Laut der Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX wurde die Beschwerde des Unternehmens gegen den Entscheid durch das Bundesgericht abgewiesen. Der Entscheid des SIX-Schiedsgerichtes über eine Busse gegen Tornos in Höhe von 300'000 Franken sei damit rechtskräftig. Das heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag.
Tornos hatte im April 2020 einerseits Beschwerde über die Zuständigkeit eingelegt, die dann im Februar 2021 abgewiesen wurde. Andererseits leitete das Unternehmen ein Verfahren vor dem Schiedsgericht der SIX Group ein. Im Dezember 2022 wurde dann die Verletzung der Rechnungslegungsvorschrift bestätigt, die ursprüngliche Busse aber von 500'000 auf 300'000 Franken reduziert.