Uber stellt Laien-Dienst auch in Basel ein

Keystone-SDA
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Basel,

Der Fahrdienstvermittler Uber verzichtet im kommenden Jahr schweizweit auf sein umstrittenstes Angebot: «UberPop» wird per Ende Mai nach Zürich und Lausanne auch in Basel eingestellt.

Uber
Die Gewerkschaften haben lange gegen Uber protestiert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juni 2018 will der Taxidienstleister Uber nur noch den Service mit lizenzierten Taxifahrern anbieten.
  • Das Billig-Angebot wurde von Taxiunternehmen und Gewerkschaften heftig kritisiert.

Ab 1. Juni 2018 will Uber gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch in Basel nur noch «UberX» anbieten. Bis dahin werde jedoch «UberPop» weitergeführt, sagte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage.

«UberPop» ist das günstigste und zugleich umstrittenste Angebot des amerikanischen Fahrdienstvermittlers. In Zürich und Lausanne hat Uber schon im August respektive November die Einstellung von «UberPop» angekündigt.

Mit der Beschränkung auf das teurere Angebot «UberX» reagiert das Unternehmen in Basel nach eigenen Angaben auf den «vielfachen Wunsch» von «UberPop»-Partnern, die in Basel mit der Uber-App Geld verdienen wollen. Aus Sicht von Uber ist mit dem Billigst-Service kein wirtschaftlicher Erfolg erzielbar.

Die Basler «UberPop»-Fahrer haben nun fünf Monate Zeit, um sich die Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport zu beschaffen. Wie viele Fahrerinnen und Fahrer für Uber unterwegs sind, gibt das Unternehmen nicht preis.

Einheitlicher Service

Die Sprecherin bezeichnete «UberX» mit lizenzierten Fahrern als das langfristig nachhaltigere Produkt als «UberPop». Die Umstellung auch in Basel sei ein weiterer Schritt zu einem einheitlichen, bezahlbaren Service, der städteübergreifend verfügbar ist.

Ausser in Basel, Zürich und Lausanne steht «UberX» auch in Genf zur Verfügung, wo «UberPop» nie eingeführt worden war. Zusätzlich gibt es in Zürich und Genf auch noch den Limousinen-Service «UberBlack» sowie in Zürich «UberGreen» mit Elektrofahrzeugen.

«UberPop» stiess beim Taxigewerbe und den Gewerkschaften auf heftige Kritik, weil bei diesem Service praktisch jeder Autobesitzer Fahrgäste transportieren kann. Weil sie dies ohne Bewilligung taten, wurden jedoch in Zürich und Basel schon mehrere «UberPop»-Fahrer gebüsst.

Erst im November hatte zudem das Baselbieter Strafgericht einen «UberPop»-Fahrer zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Der Mann hatte 2016 innert neun Monaten auf gut 16'000 Kilometern mit bezahlenden Fahrgästen fast 32'000 Franken eingenommen.

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