Die UBS hat den Beschluss der Finma zur Kenntnis genommen, keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen zu erlassen.
UBS
Ende Mai hatte die UBS bekannt gegeben, dass die Division GWM von zwei Personen geleitet wird. (Archiv) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die UBS nimmt den Entscheid der Finma «zur Kenntnis», auf wettbewerbsrechtliche Auflagen zu verzichten. Die Grossbank betont in einer Mitteilung vom Mittwoch, dass gemäss der Finma keine marktbeherrschende Stellung bestehe, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden könne. Auch die Wettbewerbskommission Weko habe keinen konkreten Grund für ein Eingreifen festgestellt, so die UBS.

Weiterhin Engagement für faires Umfeld

Die Bank werde sich weiterhin für ein faires Umfeld einsetzen, schreibt sie weiter. «Wir werden uns weiterhin für ein dynamisches, wettbewerbsfähiges und faires Umfeld einsetzen, unsere Integrationspläne umsetzen und für die Schweiz und die Gemeinschaften, in denen wir leben und arbeiten, eine tragende Säule der wirtschaftlichen Unterstützung bleiben», heisst es in der Mitteilung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WettbewerbskommissionUBSFinma