UBS/CS-Fusion: Wettbewerbskommission nimmt gegenüber Finma Stellung
Die Wettbewerbskommission Weko hat ihre Stellungnahme zu der UBS/SC-Fusion an Finma übermittelt, die es nun «eingehend analysieren» wird.
Die Wettbewerbskommission Weko hat ihre Untersuchung zur Übernahme der Grossbank CS durch die Konkurrentin UBS abgeschlossen. Sie hat nun ihre Stellungnahme an die Finanzmarktaufsicht Finma übermittelt, wie ein Weko-Sprecher bestätigte. Die Finma will diese nun «eingehend analysieren».
Zum Inhalt der Stellungnahme, die sie vergangene Woche an die Finma übermittelt habe, mache die Weko keine Angaben, sagte der Weko-Sprecher am Freitag zu einer entsprechenden Meldung des Online-Portals «Tippinpoint». Die Wettbewerbsbehörde werde aber ihre Stellungnahme publizieren, sobald die Finma ihren Entscheid getroffen hat.
Über die weiteren Prozesse müsse die Finma entscheiden, betonte der Weko-Sprecher. Die Behörde hatte abzuklären, welche Auswirkungen der Zusammenschluss auf den Wettbewerb und die Marktsituation in der Schweiz hat.
Finma trifft unabhängigen Entscheid
Auch ein Finma-Sprecher bestätigte den Eingang der Stellungnahme. Offenbar hat die Weko in den vergangenen Monaten intensive Abklärungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der beiden Grossbanken durchgeführt: Es seien dafür gründliche Marktabklärungen betrieben sowie zahlreiche Stellungnahmen von betroffenen Konkurrenten, Verbänden und Kundinnen ausgewertet worden. Insgesamt verschickte die Weko rund 200 Fragebögen an Marktakteure.
Die Finma werde basierend auf dem Weko-Entscheid unabhängig einen Entscheid fällen, hiess es bei der Finanzmarktaufsicht weiter. Sie äussere sich allerdings nicht dazu, wann sie über den Entscheid informierten werde.
Bereits bei der Bekanntgabe der Notübernahme der schwer angeschlagenen CS durch die UBS im März hatte Finma-Präsidentin Marlene Amstad erklärt, dass die Finanzmarktregulierung die Kompetenz habe, die «Wettbewerbssituation zu überschreiben». Die Finma kann demnach bei der kartellrechtlichen Beurteilung an die Stelle der Weko treten, wenn dies aus Gründen des Gläubigerschutzes als notwendig erscheint.
Fusion wurde im Juni rechtlich vollzogen
Der Zusammenschluss der beiden Grossbanken nach Kartellgesetz war entsprechend bereits vorzeitig am 19. März 2023 von der Finma bewilligt worden. Entsprechend konnte die Fusion am 12. Juni 2023 rechtlich vollzogen werden.
Ob die Finma der fusionierten UBS nun noch einschneidende Auflagen machen wird, dürfte fraglich sein. Die Grossbank selbst betonte zuletzt immer wieder, dass sie im Schweizer Kundengeschäft etwa bezüglich Anzahl Filialen hinter den Kantonalbanken und Raiffeisen Schweiz lediglich die Nummer Drei sei. Hohe Marktanteile dürfte sie allerdings etwa im Geschäft mit grossen Unternehmenskunden oder im Geschäft mit institutionellen Anlegern haben.