VW Dieselskandal: Musterverfahren für Dieselkunden begonnen
Am Montag hat für hunderttausende Kunden das Musterverfahren rund um den Dieselskandal gegen Volkswagen (VW) begonnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt Verbraucherklage im Abgasskandal.
- Der Klage angeschlossen haben sich hunderttausende Verbraucher.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat am Montag die Verhandlung über die Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen den Autobauer Volkswagen begonnen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband will mit dem Automobilclub ADAC feststellen lassen, dass VW Kunden im Dieselskandal «vorsätzlich und sittenwidrig» geschädigt hat. Deshalb soll grundsätzlich Schadenersatz gezahlt werden. Der Klage angeschlossen haben sich hunderttausende Verbraucher.
Dieselskandal: Kräftemessen mit VW
Am ersten Verhandlungstag sollten unter anderem Verfahrensfragen etwa zur Zulässigkeit von Anträgen erörtert werden. Dies sagte der Vorsitzende Richter Michael Neef.
Die Klageform der Musterfeststellungsklage war erst im vergangenen November in Kraft getreten. Sie soll Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken. Zudem bietet sie nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung Vorteile. Individuelle Ansprüche müssten sie nach dem Musterverfahren aber weiter selbst einklagen.
Möglich ist, dass das Musterverfahren vor den Bundesgerichtshof (BGH) wandert und sich insgesamt über Jahre hinzieht. Eine weitere Option ist aber auch ein Vergleich. Volkswagen argumentiert, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten.