Weko verzichetet auf Untersuchung bei Uhrenherstellern

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Bern,

Die Wettbewerbskommission will auf eine Untersuchung gegen mehrere Uhrenhersteller verzichten. Sie sollen sich geweigert haben, Ersatzteile zu liefern.

Wettbewerbskommission
Die Wettbewerbskommission (Weko) in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Weko will keine Untersuchung gegen mehrere Uhrenhersteller einleiten.
  • Diese sollen unabhängige Uhrmacher nicht mit erforderlichen Ersatzteilen beliefert haben.

Die Wettbewerbskommission (Weko) verzichtet auf eine Untersuchung gegen verschiedene Uhrenhersteller wegen deren Weigerung zur Lieferung von Ersatzteilen an unabhängige Uhrenmacher. Die Vorabklärungen zu den Beschwerden dieser Uhrmacher im Zusammenhang mit den Nachverkaufs-Dienstleistungen wurde abgeschlossen. Auf eine Untersuchung wird trotz Zweifeln insbesondere verzichtet, weil dieselbe Problematik auf europäischer Ebene bereits behandelt wurde.

Auslöser für die Vorabklärung waren Beschwerden, wonach die Nachverkaufs-Dienstleistungen (Service Après-Vente; SAV) für Uhren nicht durch unabhängige Uhrmacher erbracht werden könnten, da sie von den Herstellern nicht mit den erforderlichen Ersatzteilen beliefert würden, wie die Weko am Dienstag mitteilte. Die Vorabklärung richtete sich gegen die beiden hiesigen Luxusgüterkonzerne Richemont und Swatch sowie gegen LVMH Swiss Manufactures, Rolex, Audemars Piguet und Breitling.

Insbesondere ging die Weko den Fragen nach, ob die Weigerung, Ersatzteile an unabhängige Uhrmacher zu liefern, kartellrechtlich problematisch ist und welche Auswirkungen auf den Markt die SAV-Systeme haben. Sie befragte dazu neben den Uhrenherstellern auch Bijouterien, Uhrmacher, die Goldschmiede und die Uhrenfachgeschäfte.

Weko schliesst Marktbeherrschung nicht aus

Für die Weko bleiben zwar offene Fragen und sie schliesst auch nicht aus, dass die Uhrenhersteller als marktbeherrschend und deren SAV-Systeme als missbräuchlich eingestuft werden könnten.

Zentral für die kartellrechtliche Beurteilung des Falles sei aber der Umstand, dass in der EU ein gleichläufiges Verfahren über die Bühne ging, in welchem sich betreffend derselben Uhrenhersteller die gleichen Fragen stellten, so die Weko. Und die EU-Kommission qualifizierte die SAV-Systeme weder als unzulässige Vereinbarungen noch als Missbrauch von Marktbeherrschung. Die gegen den Entscheid der EU-Kommission vom europäischen Verband der Uhrenmacher CEAHR erhobene Beschwerde wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) vollumfänglich abgewiesen.

Die Weko sieht nun keine Elemente, welche eine von der EU abweichende Beurteilung nahelegen würden und verzichtet deshalb auf die Eröffnung einer Untersuchung.

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