Wil: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gegen Stadt Wil gut
Das St.Galler Verwaltungsgericht heisst eine Beschwerde gegen Stadt Wil gut: Wil hätte einen Auftrag nicht freihändig vergeben dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch bietet Gemeinden, Vereinen, Verbänden, sowie Privatpersonen einen neuen Kommunikationskanal.
- Inhalte von Nau.ch werden schweizweit auf über 6000 Screens im öffentlichen Verkehr und an Tankstellen ausgestrahlt.
- Schreiben Sie einen Beitrag auf Nau.ch – bei Relevanz wird er auf den Screens publiziert.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen kommt zum Schluss: Der Auftrag «Nachhaltige Governance in der Stadt Wil» hätte von der Stadt nicht freihändig vergeben werden dürfen. Wil nimmt das Urteil zur Kenntnis und weist darauf hin, dass sie nach umfangreichen Abklärungen zur Einschätzung kam, dass eine freihändige Vergabe vertretbar ist.
Wil hielt sich an die formellen Vorgaben und publizierte den Zuschlag, wobei dieser durch die Weko angefochten wurde. Beim Entscheid handelt es sich um einen Feststellungsentscheid. Das Verwaltungsgericht hat demnach ein rechtswidriges Verhalten festgestellt, allerdings hat dies keine Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat eine Beschwerde der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Politische Gemeinde Wil gutgeheissen. Es hält fest, dass die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe nicht erfüllt gewesen seien, da die Auftragnehmerin Sustainance GmbH im Wettbewerb mit anderen Anbietern stehe. Das Gericht kam ausserdem zum Schluss, dass in diesem Fall keine gesetzliche Ausnahmebestimmung anwendbar gewesen sei.
Umfangreiche Abklärungen der Stadt Wil
Die Stadt Wil nimmt dieses Urteil zur Kenntnis. Sie weist darauf hin, dass sie vor dem Vergabeentscheid die möglichen Vorgehensweisen abklärte, wobei sie zur Einschätzung kam, dass eine freihändige Vergabe aufgrund des konkreten Sachverhalts vertretbar ist. Bei dieser Einschätzung war auch der wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mitteln ausschlaggebend.