Aargauer Parlament heisst neues kantonales Geldspielgesetz gut
Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag das kantonale Geldspielgesetz den neuen Vorgaben des Bundes angepasst.
Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag das kantonale Geldspielgesetz den neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Geldspiele bleiben auch im Aargau grundsätzlich zugelassen. Das Parlament fällte alle Entscheide fast einstimmig.
Erträge aus der im Bundesgesetz neu geschaffenen Kategorie der Grossspiele werden weiterhin in einen Lotteriefonds und einen Sportfonds zur Finanzierung von gemeinnützigen Vorhaben fliessen.
Veranstaltende von Kleinspielen können den Reingewinn wie bisher für ihre Zwecke verwenden. Ebenso sind die Gewinne aus den Kleinspielen neu generell steuerfrei.
In die Kategorie der Kleinspiele fallen Kleinlotterien, Lottos, Tombolas, lokale Sportwetten sowie neu kleine Pokerturniere, die nicht automatisiert, nicht interkantonal oder nicht online sind. Kleinlotterien sind bewilligungsfrei, wenn die Summe aller Einsätze 20'000 Franken nicht übersteigt.
Mit dem Inkrafttreten der neuen kantonalen Bestimmungen werden das geltende Lotteriegesetz aus dem Jahr 1838 sowie das geltende Spielbetriebsgesetz aus dem Jahr 2000 aufgehoben.