Das Bundesgericht hat das Freiheitsgesuch des ehemaligen Sektenführers Max H. zurückgewiesen. Auch, weil ein Psychiater ihm Pädophilie und Sadismus bescheinigt.
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Das Freiheitsgesuch des ehemaligen Sektenführers Max H. wurde vom Bundesgericht in Lausanne zurückgewiesen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ehemalige Sektenführer Max H. nötigte Gefolginnen zum Oralsex.
  • Ein Psychiater bescheinigte ihm darüber hinaus Pädophilie und Sadismus.
  • Ein Freiheitsgesuch wurde in seinem Fall vom Bundesgericht abgelehnt.
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2018 wurde der ehemalige Aargauer Sektenführer Max. H zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der inzwischen 70-jährige Mann hatte Gefolginnen zum Oralsex genötigt. Angeblich sollten diese so zur Erleuchtung gelangen.

Darüber hinaus bescheinigt ihm ein Psychiater Pädophilie und Sadismus. Einen Antrag auf Freilassung lehnte das Bundesgericht aus diesem Grund ab. Der Mann, der von seiner Gefolgschaft «Meister Soeido» genannt werden wollte, muss nun länger in Sicherheitshaft verbleiben.

Die Gegenargumentation mit seinem hohen Alter liess das Bundesgericht, so die «Aargauer Zeitung», nicht gelten. Nicht zuletzt, da Max H. sämtliche Vorwürfe zurückweist und kein fehlbares Verhalten einräumt.

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