Aarau

Kantonsspital Aarau AG erhält höhere finanzielle Entschädigung

Wie die Staatskanzlei Kanton Aargau mitteilt, erhöht der Kanton die Pauschale an die Kantonsspital Aarau AG für den Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale 144.

Kantonsspital Aarau
Das Kantonsspital Aarau. - Nau / Chantal Siegenthaler

Der Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale (SNZ) gilt als Gemeinwirtschaftliche Leistung (GWL) und wird gemäss der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWLV) abgegolten.

Gemäss GWLV kann der Kanton dem Kantonsspital Aarau (KSA) jährlich eine Pauschale von maximal 1,8 Millionen Franken für den Betrieb der SNZ auszahlen.

Damit der Kanton Aargau eine höhere Pauschale für den Betrieb der SNZ ausrichten kann, hat der Regierungsrat den in der GWLV festgelegten Betrag erhöht.

Ab Inkrafttreten der Verordnungsrevision Mitte 2023 sind für das restliche Jahr 2023 zusätzlich 204'000 Franken vorgesehen. Ab 2024 steht dem KSA ein Maximalbetrag von 2,208 Millionen Franken zur Verfügung.

Stark steigende Anzahl der Notrufe

Seit 2014 erfasst das KSA nicht nur die Einsatzzahlen, sondern auch die Auslastung des Personals systematisch.

Die Anzahl Notrufe hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch die Gesprächsdauer pro Notruf hat sich verlängert.

Die im Jahr 2017 vereinbarte finanzielle Entschädigung des KSA deckt den heute massiv höheren Arbeitsaufwand nicht ab.

Die Erhöhung der finanziellen Entschädigung durch den Kanton erlaubt es dem KSA, den Betrieb der SNZ auch weiterhin gemäss den Qualitätsstandards des Interverbands für Rettungswesen (IVR) zu gewährleisten.

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