Anpassung des Dekrets über den Schutz des Klingnauer Stausees Aargau
Wie der Grosse Rat des Kantons Aargau mitteilt, wird die Anpassung des Dekrets über den Schutz des Klingnauer Stausees einstimmig unterstützt.

Im Zusammenhang mit der Konzessionserneuerung des Flusskraftwerks Klingnau hat sich der Kanton Aargau in einer Vereinbarung mit der Aarekraftwerk Klingnau AG und fünf nationalen Umweltverbänden zur ökologischen Aufwertung der Parzelle Nr. 647 im Gebiet Machme-Grien in Klingnau verpflichtet.
Die Anpassung des Schutzdekrets ist Voraussetzung, damit der Kanton die Aufwertungsmassnahmen überhaupt durchführen kann.
Die Parzelle liegt heute in der Landschaftsschutzzone und muss in eine Naturschutzzone umgezont werden.
Ausserdem muss das Schutzdekret ergänzt werden, damit künftig innerhalb des Schutzperimeters Renaturierungs- und ökologische Aufwertungsmassnahmen möglich sind.
Ideale Lage der Parzelle zwischen Stausee und bestehendem Auengebiet
Aufgrund ihrer Lage zwischen dem Klingnauer Stausee und dem bestehenden Auengebiet Unteri Au-Machme rechnet der Kanton mit einem grossen ökologischen Mehrwert durch die Umgestaltung der Parzelle Nr. 647.
Auf der einen Seite wird dadurch ein entscheidender Beitrag zur Förderung der Biodiversität in der Region geleistet.
Auf der anderen Seite trägt die Ausdehnung der Feuchtflächen zur Anpassung an den Klimawandel bei.
Eine ähnlich für eine ökologische Aufwertung geeignete Fläche dürfte in der Region schwierig zu finden sein.
Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen
Die betroffene Parzelle ist im Eigentum des Kantons. Durch ihre ökologische Aufwertung werden der Landwirtschaft 2,5 Hektaren Fläche entzogen.
Die Mitglieder der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) bedauern diesen Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Ihnen wurde aber zugesichert, dass eine extensive Nutzung der Parzelle weiterhin möglich sein soll.
Behinderung angrenzender Flächen soll möglichst gering gehalten werden
Auch soll der obligatorische Pufferstreifen, auf dem ausserhalb von Naturschutzgebieten der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt beziehungsweise verboten ist, möglichst klein gehalten werden.
Dadurch soll die Bewirtschaftung der an die Parzelle Nr. 647 angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht übermässig behindert werden.
Die Vorlage wird voraussichtlich im Mai 2023 im Grossen Rat behandelt.