Das Aargauer Rote Kreuz informierte über das Thema Selbstbestimmung

Am 9. September 2021 fand die Veranstaltung «Beistandschaft – Befähigung statt Einschränkung» des Aargauer Roten Kreuzes statt.

Kreuz
Das Logo des Schweizerischen Roten Kreuzes. - Keystone

Das Aargauer Rote Kreuz und die Vereinigung Aargauischer Beistände luden am 9. September 2021 zur Veranstaltung «Beistandschaft – Befähigung statt Einschränkung» in Aarau ein.

Der Anlass warf einen Blick hinter die Kulissen der Beistände und zeigte auf, wo die Beistandschaft an ihre Grenzen stösst. Nach einer kurzen Begrüssung durch Regula Kiechle, Geschäftsführerin des Aargauer Roten Kreuzes, übergab diese das Wort an Sandra Wey und Carmen Strassburg von der Vereinigung Aargauischer Berufsbeistände (VABB).

Die Grundsätze von Beistandschaften

Die beiden erläuterten in ihrem Referat die Tätigkeiten eines Berufsbeistandes, der im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die persönliche Betreuung und Vertretung der ihnen anvertrauten Personen übernimmt. Sie gingen auf die Grundsätze von Beistandschaften ein. Einer lautet «so viel Schutz wie nötig, so viel Selbstbestimmung wie möglich».

Der Grundsatz der Subsidiarität besagt, dass behördliche Anordnungen nur stattfinden, wenn die Unterstützung durch Familie, andere Nahestehende oder private oder öffentliche Dienste nicht genügt. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit unterstreicht, dass alle behördlichen Massnahmen erforderlich, geeignet und verhältnismässig sein müssen.

Carmen Strassburg strich nochmals die Vorteile des seit 2013 gültigen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts hervor, welches auf massgeschneiderte Massnahmen setzt, es wird demnach geschaut für welche Lebensbereiche jemand welche Unterstützung benötigt.

Nach zwei Schlaganfällen Unterstützung gesucht

Im anschliessenden Podium diskutierten zwei Beistände, Monika Wiederkehr (Leiterin des Rotkreuz-Tageszentrums in Aarau) und ein Gast aus dem Tageszentrum, der eine Beiständin hat, über ihre Erfahrungen.

Letzterer erzählte, wie er 2020 nach zwei erlittenen Schlaganfällen realisierte, dass er für Administratives und das Pflegen von sozialen Kontakten Unterstützung benötigte. Er beantrage daher selber einen Beistand für diese beiden Bereiche und ist für die Begleitung sehr dankbar.

Wichtige Publikumsfragen zur Selbstbestimmung

«Beistandschaft – Befähigung statt Einschränkung» lautete der Titel der Veranstaltung. Auf die Frage, wo es da Grenzen gebe, erwähnte Ueli Zweifel, Berufsbeistand aus Oberentfelden, den Gesundheitszustand wie eine Demenzerkrankung, die eine Befähigung kaum zulasse.

Zur Sprache kam auch die Kontrolle der Beistände: Die Beistände im Kanton Aargau müssen dem Familiengericht alle zwei Jahre Rechenschaft über ihre Beistandsmandate abgeben.

Mehrere Fragen aus dem Publikum drehten sich um die Herausforderung, bei Beistandschaften den Schutzauftrag gegenüber den Klienten wahrnehmen zu können, ohne dass sich diese in ihrer Selbstbestimmung zu stark eingeschränkt fühlen. Dies ist und bleibt eine der grössten Herausforderungen – für beide Seiten.

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